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Online-Händler aufgepasst: Schluss mit Zuschlägen

12.02.2018

Am 13. Januar diesen Jahres ist das Gesetz zur Umsetzung der "Zweiten Zahlungsdienstrichtlinie" in Kraft getreten. Danach dürfen Händler von Ihren Kunden keien Gebühren mehr für die Nutzung der bargeldlosen Zahlungsarten per Kreditkarte, SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift verlangen.

PayPal als Sonderfall greift nicht unter diese Regelung, wenngleich man dort auch via Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen kann. PayPal selbst hat aber seine AGB zum Wohle der Kunden angepasst. Unter Punkt 5.4 heißt es nun: "Sie sind als Händler nicht berechtigt, ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der PayPal-Services als Zahlungsmethode (Surcharging) zu erheben." Bei einem Verstoß droht die Sperrung des PayPal-Kontos.

Online-Händler, die sich nicht an die neue Richtlinie gemäß §270a BGB halten, sehen sich nicht nur Rückerstattungsansprüchen ausgesetzt; ihnen drohen empfindliche Abmahnungen.

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