• Agentur für Webdesign & Print
  • Internetagentur Köln
  • Screendesign & Webentwicklung

Mehr als nur Klatsch und Tratsch

Aktuelle Meldungen aus der Agentur


Barrierefrei im Netz

15.07.2024

Barrierefrei im Netz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutender Schritt zur digitalen Inklusion in Deutschland. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote und Produkte für alle Menschen zugänglich zu gestalten, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Von Webseiten über Apps bis zu Bankautomaten – das Gesetz zielt darauf ab, digitale Barrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Die folgenden Abschnitte erläutern die konkreten Anforderungen und Auswirkungen dieses wichtigen Gesetzes.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments (EAA) über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um.

Das Gesetz gilt grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, und für Dienstleistungen, die nach diesem Stichtag erbracht werden. Betroffen sind in der Regel Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher:innen richten. Videos und Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 produziert und publiziert werden, müssen nicht unbedingt barrierefrei gestaltet sein.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht für Kleinstunternehmen, die für das Gesetz relevante Dienstleistungen anbieten. Als Kleinstunternehmen gelten dabei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (Seite 3: Leitlinien für Barrierefreiheit (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)

Websites fallen pauschal nicht unter das BFSG. Wenn über sie allerdings „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" (nach § 1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG) oder zum Beispiel Bankdienstleistungen für Verbraucher (§ 1 Absatz 3 Nummer 3 BFSG) angeboten werden, fallen diese unter das Gesetz.

Im BFSG § 2 Nummer 26 wird der Begriff der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr definiert. Es geht hierbei um den Abschluss eines Verbrauchervertrages (wie zum Beispiel der Kauf eines Produkts).

Bankdienstleistungen für Verbraucher werden in § 2 Nummer 24 als Begriff definiert. Online-Banking beispielsweise ist eine Bankdienstleistung.

(19. Punkt: Bundesfachstelle Barrierefreiheit - FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)

 

Nicht EU-Richtlinie ist maßgebend, sondern das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz

In der europäischen Gesetzgebung gibt es Verordnungen und Richtlinien. EU-Verordnungen gelten direkt in allen Mitgliedsländern, ohne dass nationale Gesetze erforderlich sind. EU-Richtlinien hingegen müssen von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden, um verbindlich zu sein. Für die Praxis ist somit primär die nationale Gesetzgebung ausschlaggebend, nicht die EU-Richtlinie selbst. Im Kontext der Barrierefreiheit bedeutet dies, dass private Unternehmen in Deutschland durch das nationale Gesetz, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, verpflichtet werden, und nicht direkt durch die EU-Richtlinie. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit - European Accessibility Act (EAA) (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)

FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Bundesfachstelle Barrierefreiheit - FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)

 

Aufstellung der WCAG 2.2-Richtlinien mit spezifischen Kriterien:

Konformitätsstufen

Der Erfüllungsgrad ist in drei Stufen möglich: A (muss), AA (sollte), AAA (kann). Diese definieren den Grad der Barrierefreiheit.

  • Grundanforderungen (Level A): Dazu gehören minimale Zugänglichkeitsanforderungen, wie korrekte Bildbeschreibungen und die Vermeidung redundanter Eingaben.

  • Erweiterte Anforderungen (Level AA): Dazu zählen ausreichende Kontraste, größere Texte, Tastaturbedienbarkeit und spezifische Kriterien wie sichtbarer Tastatur-Fokus und Alternativen zu Drag & Drop-Bewegungen.

  • Höchste Anforderungen (Level AAA): Diese Stufe beinhaltet strengere Kriterien wie verbesserte Sichtbarkeit des Fokusindikators.

Unternehmen sollten anstreben, mindestens die Anforderungen des Levels AA zu erfüllen, um eine breite Zugänglichkeit zu gewährleisten. Die Umsetzung von Level AAA ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.

Test für BITV und WCAG

BIK BITV-Test | Beschreibung des Prüfverfahrens (bitvtest.de)

Quelle: WCAG 2.2 - neue Richtlinien bis 2026 • comundus

An der Spitze stehen vier Prinzipien, die die Grundlage für die Barrierefreiheit im Web bilden:

Verständlichkeit, Wahrnehmbarkeit, Robustheit und Bedienbarkeit:

Verständlichkeit: Machen Sie den Inhalt lesbar und verständlich. Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren. Geben Sie dem Benutzer eine Hilfestellung bei der Eingabe. Helfen Sie ihm dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

Wahrnehmbarkeit: Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, sodass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.

Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten wie Browser einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

Bedienbarkeit: Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein. Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten von der Tastatur aus verfügbar sind.

Quelle: Introduction to Understanding WCAG | WAI | W3C

 

Beispiele:

Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit

  • 1.1 Textalternativen (A): Bereitstellung von Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte.

  • 1.2 Zeitbasierte Medien (A, AA, AAA): Alternativen für zeitbasierte Medien, wie Untertitel für vorab aufgezeichnete Audioinhalte (A) und Gebärdensprachinterpretation für vorab aufgezeichnete Audioinhalte (AAA).

  • 1.3 Anpassbar (A, AA): Inhalte so gestalten, dass sie in verschiedenen Formen ohne Informations- oder Strukturverlust dargestellt werden können.

  • 1.4 Unterscheidbar (A, AA, AAA): Inhalte leichter wahrnehmbar machen, z.B. durch Mindestkontrastverhältnisse (AA).

2. Bedienbarkeit

  • 2.1 Tastaturzugänglich (A, AA): Gesamte Funktionalität über eine Tastatur bedienbar.

  • 2.2 Genügend Zeit (A, AA, AAA): Benutzern ausreichend Zeit zur Nutzung und zum Lesen von Inhalten geben.

  • 2.3 Anfälle und körperliche Reaktionen nicht provozieren (A, AAA): Inhalte so gestalten, dass sie keine Anfälle verursachen.

  • 2.4 Navigierbar (A, AA, AAA): Hilfen bereitstellen, um die Navigation zu erleichtern.

3. Verständlichkeit

  • 3.1 Lesbar (A, AA, AAA): Textinhalte lesbar und verständlich machen.

  • 3.2 Vorhersehbar (A, AA, AAA): Webseiten erscheinen und funktionieren auf vorhersehbare Weise.

  • 3.3 Eingabehilfe (A, AA, AAA): Benutzern helfen, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.

4. Robustheit

  • 4.1 Kompatibel (A, AA): Maximale Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen User Agents, einschließlich assistiver Technologien.

Liste aller Techniken die man für die Umsetzung benutzen kann: All WCAG 2.2 Techniques | WAI | W3C

 

Foto von Kaitlyn Baker auf Unsplash

LinkedIn: Das Tor zur Welt der beruflichen Vernetzung

27.04.2024

LinkedIn: Das Tor zur Welt der beruflichen Vernetzung

Im digitalen Zeitalter, wo Networking und berufliche Präsenz online mehr zählen denn je, ragt LinkedIn als eine führende Plattform heraus, die die Art und Weise, wie wir Geschäfte machen, revolutioniert hat. Seit seiner Gründung im Jahr 2003 hat sich LinkedIn von einer einfachen Rekrutierungsseite zu einem umfassenden professionellen Netzwerk entwickelt, das heute mehr als 850 Millionen Nutzer weltweit zählt.

Ein Global Player in der digitalen Networking-Welt

LinkedIn ist nicht nur ein Treffpunkt für Fachleute, sondern auch ein pulsierender Marktplatz für Ideen, Talente und Gelegenheiten. Mit Nutzern in über 200 Ländern und einer besonders starken Präsenz in den USA, Indien und Brasilien, dient die Plattform als globale Bühne für Fachkräfte aller Art. In Deutschland allein nutzen 21,4 Prozent der Bevölkerung LinkedIn, was seine Bedeutung im deutschsprachigen Raum unterstreicht.

Mehr als nur ein Netzwerk

Was LinkedIn von anderen sozialen Netzwerken unterscheidet, ist sein einzigartiger Fokus auf berufliche Inhalte und Verbindungen. Von der Führungskraft bis zum Studenten bietet LinkedIn jedem die Möglichkeit, sich zu präsentieren, zu lernen und zu wachsen. Die Plattform ist ein Hotspot für Branchennews, professionelle Diskussionen und Karrierechancen. Mit spezialisierten Funktionen wie LinkedIn Premium, Sales Navigator und LinkedIn Recruiter hebt sich die Plattform durch ihre Anpassungsfähigkeit an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer ab.

Ein unverzichtbares Tool für Unternehmen und Fachkräfte

Unternehmen nutzen LinkedIn intensiv für Employer Branding, Lead-Generierung und Rekrutierung. Mit über 58 Millionen registrierten Unternehmen und einer beeindruckenden Statistik, die zeigt, dass LinkedIn 277% effektiver bei der Lead-Generierung ist als Facebook und Twitter, ist es klar, warum LinkedIn für B2B-Marketing unerlässlich geworden ist.

Für Einzelpersonen ist LinkedIn eine Bühne, um ihre Fähigkeiten zu präsentieren, sich weiterzubilden und Karrieremöglichkeiten zu entdecken. LinkedIn Learning, eine Plattform für Online-Kurse, ergänzt diese Möglichkeiten und ermöglicht es den Nutzern, ihre Kenntnisse ständig zu erweitern.

Fazit

LinkedIn hat sich erfolgreich als eine unverzichtbare Plattform für berufliches Networking, Markenbildung und persönliches Wachstum etabliert. Mit seiner enormen Reichweite, den vielfältigen Funktionen und dem ständigen Streben nach Innovation ist LinkedIn nicht nur ein Werkzeug, sondern ein integraler Bestandteil des beruflichen Lebens vieler Menschen.

Foto von Greg Bulla auf Unsplash

Google und Ihr Digitaler Fußabdruck: Was weiß der Tech-Gigant wirklich über Sie?

07.11.2023

Google und Ihr Digitaler Fußabdruck: Was weiß der Tech-Gigant wirklich über Sie?

Jeder Klick, jede Suche, jedes Aufleuchten Ihres Bildschirms beim Surfen auf Google erzeugt einen Datenpunkt, der in den endlosen Datenflüssen des Tech-Giganten aufgenommen wird. Google, eine allgegenwärtige Präsenz im digitalen Raum, verfolgt unser Online-Verhalten mit bemerkenswerter Genauigkeit, um ein klar definiertes Ziel zu verfolgen: maßgeschneiderte Werbung zu liefern, welche die Hauptquelle seiner Einnahmen bildet. Doch welche Spuren hinterlassen wir genau im Netz und wie können wir herausfinden, was Google bereits über uns weiß?

Die Allgegenwärtigkeit Googles: Zwischen Nutzen und Überwachung

Das Unternehmen sammelt Daten zu unseren Standorten, Profildaten, Browserverläufen, genutzten Geräten und sogar Gesprächsverläufen in Gmail. Eine Mischung aus Web-Suche, Nutzung von Android-Geräten und vielen weiteren Online-Diensten legt ein engmaschiges Netz um die Nutzer. Die Macht dieses Netzes manifestiert sich nicht nur in seiner omnipräsenten Natur, sondern auch in der Tiefe und Breite der gesammelten Daten, welche sowohl für Google's eigenes Werbenetzwerk als auch zur Verbesserung seiner Suchergebnisse verwendet werden. Die Intention hinter dem Sammeln dieser Daten ist nicht ausschließlich kommerziell; einige sind unerlässlich, um Funktionalität zu gewährleisten und das Nutzererlebnis zu verbessern. Die Bedenken wachsen jedoch, wenn es um den „informationellen Kontrollverlust“ geht, ein Begriff, den Experten verwenden, um die schwindende Fähigkeit der Nutzer zu beschreiben, zu verstehen und zu kontrollieren, welche Daten erfasst werden und wer darauf Zugriff hat.

Ihre Daten: Ein Schatz, der offengelegt werden kann

Aber Google bleibt in Bezug auf die Sammlung von Nutzerdaten nicht völlig verschlossen. Nutzer können beispielsweise auf dieser Website einen Überblick darüber bekommen, welche Informationen Google aus ihren Aktivitäten abgeleitet hat. Diese Informationen reichen von Alter und Geschlecht bis hin zu spezifischen Interessensgebieten, basierend auf Suchverläufen, besuchten Websites und Interaktionen mit Anzeigen, die alle in einem Cookie gespeichert und in Ihrem Google-Profil archiviert werden.

Löschen Sie Ihre Google History: Ein Schritt zur Kontrolle

Das Bewusstsein für die über uns gesammelten Daten ist der erste Schritt, doch wie kann man aktiv werden und seine Daten kontrollieren oder entfernen? Nutzer können ihre Google History löschen und so das gespeicherte Profil beeinflussen, indem sie die Daten und Datenschutzeinstellungen ihres Kontos überprüfen und modifizieren.

Hier eine kurze Anleitung:

  • Besuchen Sie Google.com und melden Sie sich an.
  • Klicken Sie auf das Google-Apps-Symbol und navigieren Sie zu „Konto“.
  • Von dort aus wählen Sie „Daten und Datenschutz“ und dann „Meine Aktivität“.
  • Hier haben Sie die Möglichkeit, sowohl einzelne als auch alle Suchverläufe zu löschen.

Es ist auch möglich, festzulegen, dass Google in Zukunft Ihre Daten nicht mehr aufzeichnet.

Welche Daten speichert Google von Ihnen?

Durch Dienste wie „Google Preferences“, „Google Location History“, „Google Search History“, „Google Activity“, und „Google Permissions“, können Nutzer spezifische Aspekte ihrer Datenüberwachung erkunden und anpassen. Diese Tools ermöglichen es Ihnen, Ihr grundlegendes Profil, Ihren Standortverlauf, Suchverlauf, die genutzten Geräte und die auf Ihr Konto zugreifenden Addons zu überprüfen und zu steuern. Hier können Sie bspw. überprüfen, welche Werbekategorien Google aufgrund Ihrer Daten für Sie als relevant einstuft. Und wenn Sie die Standorte, die Google von Ihnen getrackt hat, überprüfen möchten, können Sie diesen Link verwenden.

Schlussfolgerung: Ein Kompromiss aus Bequemlichkeit und Datenschutz? In der Ära der Digitalisierung sind Nutzer oft in einem Dilemma ...

 

Foto von Mitchell Luo auf Unsplash

ChatGPT Unleashed: Neue Horizonte mit erweiterten Fähigkeiten

06.10.2023

ChatGPT Unleashed: Neue Horizonte mit erweiterten Fähigkeiten

OpenAI hat kürzlich ein Update für ChatGPT herausgebracht, das neue Funktionen wie Internetzugang, Bilderkennung und Sprachfunktionen einführt, und die Art und Weise, wie wir mit KI-Chatbots interagieren, revolutionieren könnte. Lassen Sie uns einen tieferen Blick auf diese aufregenden Entwicklungen werfen.

Erweiterte Fähigkeiten: Ein Sprung in die Zukunft

Das neueste Update ermöglicht ChatGPT den Zugang zum Internet, was eine Aktualisierung des Wissens in Echtzeit ermöglicht. Zusammen mit der neuen "Browsing with ChatGPT"-Funktion kann ChatGPT das Internet durchsuchen und relevante Informationen in seine Antworten integrieren. Darüber hinaus wurde eine Bilderkennungsfunktion integriert, die es Nutzern ermöglicht, Fotos an ChatGPT zu senden, die identifiziert und bewertet werden können. Eine weitere spannende Entwicklung ist die Einführung einer Sprachfunktion, die eine akustische Interaktion mit den Nutzern ermöglicht.

In den kommenden Wochen werden weitere Verbesserungen erwartet, darunter eine erweiterte Sprachfunktion und eine verbesserte Bilderkennungsfunktion. Diese Upgrades erweitern die Interaktionsmöglichkeiten mit ChatGPT erheblich und ermöglichen eine natürlichere Kommunikation.

Zudem wird die Integration von Quellenangaben in ChatGPTs Antworten den Nutzern helfen, die Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen, was ein großer Schritt hin zur Vertrauensbildung ist.

Was bringt die Zukunft?

Die jüngsten Erweiterungen von ChatGPT stellen einen bedeutenden Fortschritt in der Welt der KI-Chatbots dar und eröffnen neue Horizonte für interaktive und informative Nutzererfahrungen. Mit den ständigen Innovationen in diesem Bereich gibt es viel zu erwarten, und wir sind gespannt, welche weiteren Möglichkeiten sich in der Zukunft ergeben werden.

 

Foto von Jonathan Kemper auf Unsplash

Förderprogramm für den stationären Einzelhandel in NRW

24.07.2020

Förderprogramm für den stationären Einzelhandel in NRW

Der Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ - Sonderprogramm 2020“ kann für Einzelhändler aus NRW sehr interessant sein, insbesondere wenn sie mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie kämpfen und / oder auf skeptisch auf den Absatz im Weihnachtsgeschäft blicken.

Mit dem kurzfristig aufgelegten Projekt möchte die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in NRW, durchgeführt wird er vom Projektträger Jülich.

Im Fokus stehen jetzt ausschließlich Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel, die kurzfristig und wirksam in ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden sollen und digitale Geschäftsprozesse auf- und ausbauen wollen. Das kann beispielsweise der Aufbau von Online-Präsenzen sein, aber auch die Einführung oder der Ausbau digitaler Geschäftsprozesse wie kontaktlose Bezahlung oder digital unterstützte Lieferprozesse.

Interesse?

Hier können wir und unser breites Netzwerk Sie tatkräftig unterstützen. Melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns, damit wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen für die Einreichung zukommen lassen können. Frist ist der 15. September 2020.

Mehr Informationen

Tolle Platzierung im Internetagentur-Ranking 2020

05.06.2020

Tolle Platzierung im Internetagentur-Ranking 2020

Schöne Neuigkeiten aus einer Zeit vor Corona! Im aktuellen Internetagentur-Ranking der größten deutschen Full-Service-Internetagenturen haben wir den 152. Platz belegt. Nach Platz 177 (2018) und 164 (2019) zeigt der Weg damit weiter nach oben. Als nun wirklich kleine Spezialagentur mit acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern macht uns dies wirklcih stolz.

Weiter, weiter, immer weiter: Top100, wir kommen. Irgendwann ;-)

Zum gesamten Ranking

Covid-19 aka Corona kommt

16.03.2020

Covid-19 aka Corona kommt

Die aktuellen Ereignisse rund um das Coronavirus haben uns dazu bewogen, proaktiv zu handeln und einen Großteil unseres Teams Schritt für Schritt ins Home-Office umzuziehen. So möchten wir sicherstellen, dass die Ansteckungsgefahr minimal bleibt und wir Sie auch weiterhin in bekannter Qualität beraten und unterstützen können.

Daher bitten wir um Verständnis, wenn die Aufträge nicht sooo schnell wie sonst üblich angegangen werden können oder das Telefon mal länger klingelt.

Chrome überholt sie alle

07.09.2018

Und welchen Browser nutzt du? Diese Frage führt in unserer Agentur wie auch bei unseren Kunden stets zu nett gemeinten Reibereien. Es ist fast ein Glaubenskrieg wie 'PC oder Mac?' (PC natürlich!).

Vielleicht kann man die o. g. Frage künftig auch leicht beantworten mit "Den Browser mit dem mit Abstand höchsten Marktanteil." Denn aktuelle Zahlen von StatCounter legen nahe, dass Googles Browser Chrome das Rennen auf absehbare Zeit für sich entschieden hat. Satte 67,6% nutzen Chrome derzeit weltweit. Der Internet Explorer von Microsoft oder der Firefox von Mozilla kommen zusammen nur noch auf knapp 20% - Tendenz sinkend.

 

Infografik: Chrome dominiert den Browsermarkt | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

de-Domains weiterhin sehr beliebt

05.04.2018

de-Domains weiterhin sehr beliebt

Auch im Jahr 2017 ist die Anzahl der .de-Domains weiter angestiegen. Genau genommen um 1,1% gegenüber dem Vorjahr auf 15.013.402. Wie sich das auf die über 400 Stadt- und Landkreise in Deutschland aufteilt, listet die DENIC in ihrem jährlichen Bericht fein säuberlich auf. Und auch die Länder mit den meisten de-Domains weltweit zeigt die DENIC.

Die Top 5 Städte und Regionen in Deutschland

  • Berlin
  • München
  • Hamburg
  • Köln
  • Region Hannover

Die Top 5 Länder (ohne Deutschland)

  • USA
  • Niederlande
  • Russland
  • China
  • Österreich

Zur Regionalstatistik der DENIC

Online-Händler aufgepasst: Schluss mit Zuschlägen

12.02.2018

Am 13. Januar diesen Jahres ist das Gesetz zur Umsetzung der "Zweiten Zahlungsdienstrichtlinie" in Kraft getreten. Danach dürfen Händler von Ihren Kunden keien Gebühren mehr für die Nutzung der bargeldlosen Zahlungsarten per Kreditkarte, SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift verlangen.

PayPal als Sonderfall greift nicht unter diese Regelung, wenngleich man dort auch via Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen kann. PayPal selbst hat aber seine AGB zum Wohle der Kunden angepasst. Unter Punkt 5.4 heißt es nun: "Sie sind als Händler nicht berechtigt, ein Zahlungsmittelentgelt für die Nutzung der PayPal-Services als Zahlungsmethode (Surcharging) zu erheben." Bei einem Verstoß droht die Sperrung des PayPal-Kontos.

Online-Händler, die sich nicht an die neue Richtlinie gemäß §270a BGB halten, sehen sich nicht nur Rückerstattungsansprüchen ausgesetzt; ihnen drohen empfindliche Abmahnungen.

Open Source schön und gut

16.11.2017

Neukunden fragen uns immer wieder, warum wir keine Open Source Software einsetzen. Nun, neben dem festen Glauben, dass wir mit individuell auf unsere Kunden zugeschnittenen Lösungen besser zum Ziel kommen in puncto Benutzerfreundlichkeit, Suchmaschinen- und Geschäftsprozessoptimierung greifen wir auch immer mal wieder das Thema der Sicherheit auf. Ein aktueller Bericht aus der t3n gibt uns nun (offiziell) Recht.

Viel Spaß beim Lesen!

Zur t3n-Meldung

(Online) Einkaufen wird günstiger und sicherer

22.09.2017

Man kennt das: Man findet ein vermeintlich günstiges Angebot im Netz, registriert sich, hangelt sich durch den Bestellprozess und muss am Ende der Mühen feststellen, dass für die Bezahlung mit der eigenen Kreditkarte noch X Prozente oder eine Pauschale von Y Euro zum eigentlichen Kaufpreis hinzukommen. Schnäppchen adé.

Gute Nachrichten für den Käufer

Das hört bald auf: Das bargeldlose Zahlen darf ab dem 13. Januar 2018 nicht mehr mit Aufschlägen belegt werden, offline wie online. Dies war den Händlern bislang unter der Maßgabe gestattet, sofern es zumindest eine kostenlose Zahlungsart gab.

Mit dem neuen §270a BGB soll sichergestellt werden, dass künftig Vereinbarungen über Entgelte für alle gängigen bargeldlosen Zahlungsmittel gegenüber Verbrauchern grundsätzlich unwirksam sein sollen. Klauseln in AGB oder Verträgen sind ebenso unwirksam wie Zahlungsabläufe in automatisierten Bestellvorgängen, die eine Gebühr ausweisen und folglich auch erheben. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für Überweisungen und Lastschriften in Euro keine Aufschläge mehr erhoben werden dürfen, noch nicht einmal kostendeckende.

Händler werden daher dringend aufgerufen, ihren Bestellvorgang sowie ihre AGB überprüfen zu lassen! Wer ab 2018 noch Gebühren fordert, handelt rechtswidrig. Es droht eine Abmahnwelle.

Geringere Haftung bei Kartenverlust

Verbessert wird ab Januar 2018 auch die Sicherheit von Zahlungsdiensten. Wird zum Beispiel eine Kreditkarte oder eine EC-Karte gestohlen und danach unberechtigt eingesetzt, wird der Höchstbetrag für die Haftung des Kunden gesenkt. Das entsprechende Gesetz sieht vor, dass die Haftung des Kunden künftig höchstens bei 50 Euro liegt. Heute liegt der Höchstbetrag für die Haftung bei dem dreifachen Betrag.

 

 

Das Problem mit den Bewertungen

09.08.2017

Als privater Anwender liebt man sie, als Online-Anbieter verteufelt man sie sicherlich ab und an. Die Rede ist von den zahlreichen Möglichkeiten, eine Bewertung im Internet zu hinterlassen. Das gekaufte Produkt, die in Anspruch genommene Dienstleistung - nahezu alles lässt sich heute in irgendeiner Form bewerten. Und da die Kontrollmechanismen eher auf dem Prinzip "Aussage gegen Aussage" beruhen, sind einige Rezensionen leider auch nicht nachvollziehbar.

Das Rätsel Kunde

Das Bewertungsverhalten vieler Kunden hat sich in den letzten Jahren verändert. Die Motivation der Kunden, eine Bewertung abzugeben, ist gesunken. Positive Bewertungen werden nur noch bei herausragenden Leistungen abgegeben, die reibungslose Abwicklung einwandfreier Waren wird meist stillschweigend hingenommen. Negative Bewertungen werden zudem eher verfasst als positive, negative werden zudem deutlich mehr wahrgenommen als positive.

Eine aktuelle Studie des Händlerbundes hat eine Befragung unter den Online-Händlern durchgeführt, mit teils erschreckenden Werten:

  • 95% der Händler sind von unfairen Bewertungen durch Online-Shopper betroffen.
  • 77% der Urteile beziehen sich auf Umstände, auf die der Händler keinen Einfluss hat.
  • 72% der unfairen Bewertungen beruhen auf erfundenen Behauptungen.
  • 71% der Händler versuchen, nach einer unfairen Bewertung mit dem Kunden persönlich Kontakt aufzunehmen.
  • 66% der Händler kommentieren unfaire Bewertungen auch öffentlich.
  • 6% der Urteile stammen von Personen, die keine Kunden sind, oder beziehen sich auf Profukte, die der Händler gar nicht in seinem Sortiment führt.
  • 5% der Händler reagieren überhaupt nicht.

Wie geht man mit solchen Bewertungen um?

Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. Unter der Rufnummer 0221 16941290 steht Ihnen mit Thomas Nellen ein direkter Ansprechpartner zur Verfügung.

Tipps und Tricks für starke Landingpages

14.06.2017

Eine wichtige Messzahl heutiger Aktivitäten ist eine hohe Konversionsrate. Ein Klick auf einen vielversprechenden Button "Jetzt kostenlos testen" ist in der Theorie leicht gemacht, in der Praxis aber nicht. Wie kommt es nun zum Kaufen, Buchen oder Reservieren? Erfahren Sie, wie Sie richtig optimieren.

Spezielle Landingpage anfertigen

Nie einfach auf die Startseite verlinken. Im Zweifelsfall eine spezielle Landingpage anfertigen. Diese soll das konkrete Informationsbedürfnis der Person befriedigen, welche mit einer vorangegangen Information „angefüttert“ wurde.

Weniger ist mehr

Eine Landingpage lebt nicht von vielen Inhalten. Kommen Sie zum Punkt, schweifen Sie nicht inhaltlich ab oder bieten Sie gar weitere Klickmöglichkeiten mit denen der Besucher sich wieder entfernt. Das Produkt oder die Dienstleistung, die Sie verkaufen möchten, sollte ohne viele Erklärungen auskommen.

Reduzieren Sie Ladezeiten

Dieser Punkt greift ein Stück weit das vorangegangene Argument auf. Schauen Sie, dass die wenigen Sekunden Aufmerksamkeit, die Ihnen der Besucher schenkt, in die Betrachtung der (fertig geladenen) Landingapge investiert werden und nicht in schöne Ladebalken.

Handlungsaufforderung klar positionieren

Die wichtigste Komponente der Landingpage ist eine nicht zu übersehende Handlungsaufforderung wie im Fernsehen zu fortgeschrittener Stunde ("Ruf mich an!" *peitschengeräusch*). Dies ist meist eine klar formulierte Ausage und ein kurzer Text, der Begriffe wie „Bestellen Sie jetzt Ihr Exemplar“, „Reservieren Sie noch heute“, „Fordern Sie unseren Katalog an“ oder "Informieren Sie sich unverbindlich bei uns". Ein Beispiel finden Sie am Ende dieser Meldung.

Bilder sagen mehr als 1.000 Worte

Visualisieren Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung, um die es geht. Bilder lockern den Inhalt auf und sind zugleich Anfang und Ende wichtiger Kapitel. Das Auge scannt diese Inhalte automatisch mit.

Eine Landingpage als verlängerter Arm

Passen Sie Ausdrucksweise, Bild- und Farbgestaltung der Landingpage an das vorangegangene Medium an, in dem zum Besuch dieser Seite aufgerufen wurde. So erhält der Besucher gleich ein optisches Feedback, dass er richtig ist.

Nennen Sie Argumente

  • Liefern Sie gute Gründe, warum jemand bestellen oder buchen soll. Was sind die Vorteile?
  • Überlegen Sie, welche Vorbehalte ausgeräumt werden müssen. Warum ist das Produkt oder die Dienstleistung genau das Richtige für Ihren Kunden?

Vertrauensbeweise

Entkräften Sie Misstrauen. Geben Sie Garantien. Gibt es Gütesiegel, Zertifikate oder Referenzen? Was sagen zufriedene Kunden? Sind die Bezahlung sicher und die Daten geschützt?

Testen, testen und ... testen

Mehr noch als sonst im Online-Marketing gilt es, Varianten zu testen. Aber Vorsicht: Immer nur EINE Sache variieren bei einem zeitlich begrenzten A/B-Split-Test.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Lassen Sie sich beraten!

Wir lieben das Internet und die Optimierung von Geschäftsprozessen. Mit unserem Know-How aus fast 20 Jahren können wir auch Ihnen und Ihrem Online-Business zu (mehr) Erfolg verhelfen. Probieren Sie es aus und rufen Sie uns an unter 0221 16941290!

Aus dem Gesetzesdschungel für Webseitenbetreiber – neue Angaben, damit Ihre Seite abmahnsicher bleibt

20.04.2017

Aus dem Gesetzesdschungel für Webseitenbetreiber – neue Angaben, damit Ihre Seite abmahnsicher bleibt

Wussten Sie, dass die EU-Kommission Anfang 2016 eine Richtlinie erlassen hat, die es Verbrauchern und Händlern ermöglichen soll, eine einvernehmliche Streitbeilegung leichter zu erreichen?

Die EU-Kommission hat für diesen Zweck eine Online-Plattform zur Streitschlichtung zur Verfügung gestellt. Dort können Verbraucher und Händler dann befähigte Stellen finden, die als Alternative zum Gerichtsweg mittels außergerichtlicher Verfahren wie Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren helfen können, Streitigkeiten beizulegen.

Das Ziel: Der Verbraucher bekommt die Möglichkeit, seine Rechte über einfachere, kostengünstigere und schnellere Wege ohne gerichtliches Verfahren durchzusetzen.

Das wird geregelt durch die ADR-Richtlinie 2013/11/EU (ADR steht für Alternative Dispute Resolution) und eine entsprechende ODR-Verordnung (ODR steht für Online Dispute Resolution). Nach dieser ODR-Verordnung (Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013) werden alle Online-Händler oder Online-Dienstleister verpflichtet, auf ihrer Webseite den Kunden über die Existenz der besagten Online Plattform in Kenntnis zu setzen.

Online-Händler und Shopbetreiber, die nicht abgemahnt werden wollen, sollten daher Folgendes beachten:

  • Einen Link zur EU-Plattform auf Webseite setzen, z.B. im Impressum, z.B. so:
    Online Streitbeilegung (Art.14 Abs.1 ODR-Verordnung): Die Europäische Kommission stellt unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online Streitbeilegung bereit
  • Dieser Link muss „leicht zugänglich“, d.h. klickbar sein.
  • Die eigene E-Mail-Adresse muss im Zusammenhang mit dem Link angegeben werden.
  • Der Link zur EU-Plattform soll auch in den ggf. vorhandenen AGB eingefügt werden.

Die Erweiterung der Richtlinie für Deutschland

Zum 1. Februar 2017 traten zwei neue Paragraphen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft (das VSBG ist die nationale Umsetzung / Erweiterung der europäischen ADR-Richtlinie und regelt den Ablauf eines Streitbeilegungsverfahrens speziell in Deutschland.) Die zwei Regelungen §§ 36 und 37 VSBG sind zum einen die allgemeine und zum anderen die besondere Informationspflicht. Letztere greift dann, wenn ein Streit zwischen einem Unternehmen und einem Kunden bereits entstanden ist.

 

§36 - Die allgemeine Informationspflicht

Den kompletten Gesetzestext wollen wir Ihnen ersparen, wir erklären Ihnen aber gerne, welche Folgen für Betroffene entstehen. Wer den Wortlaut des Gesetzes nachlesen möchte, findet ihn z.B. unter https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/

 

Wer ist betroffen?

Jeder Shopbetreiber und Dienstleister, der eine Webseite und/oder AGB hat und mehr als 10 Personen beschäftigt.

 

Was muss man tun?

Ebenso wie bei der Hinweispflicht der ODR muss der Händler auf seiner Webseite (z.B. im Impressum) und, falls vorhanden, in den AGB auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle mit Anschrift und Webseite hinweisen, und zudem eine Erklärung abgeben, ob und inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

D.h. auch wenn man nicht verpflichtet und/oder nicht bereit ist an einem solchen Verfahren teilzunehmen, muss man das deutlich klarstellen.

 

Wer ist verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen?

Unternehmen können verpflichtet werden, an einem solchen Verfahren teilzunehmen, wenn

  • es in einer Mediations- bzw. Schlichtungsabrede oder in Tarifverträgen festgelegt wurde
  • es eine gesetzliche Bestimmung gibt
  • es aufgrund einer Satzung des Trägervereins der Verbraucherschlichtungsstelle, dem der Unternehmer als Mitglied angehört, vorgeschrieben wurde oder
  • aufgrund einer vertraglichen Schlichtungsabrede mit dem Verbraucher.

So sind zum Beispiel Energieversorgungsunternehmen gesetzlich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.

 

Wie kann/soll ein entsprechender Hinweis aussehen?

Wenn Sie an einem Streitschlichtungsverfahren teilnehmen, kann der Hinweis nach §36 VSBG auf der Webseite wie folgt gestaltet werden:

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle (hier zuständige Stelle inklusive Anschrift und Webseite einfügen, siehe weiter unten) teil.

 

Wenn Sie nicht an einem Streitschlichtungsverfahren teilnehmen, können Sie den Hinweis wie folgt gestalten:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/ finden. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

 

§37 – Die besondere Informationspflicht

Wer ist betroffen?

Betrifft alle Händler und Shopbetreiber, wenn eine Streitigkeit mit Kunden nicht beigelegt werden konnte. Und zwar auch dann, wenn sie keine Webseite und keine AGB haben und unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.

 

Was muss man tun?

Sind Sie betroffen, müssen Sie dem Verbraucher in Textform mitteilen, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet sind. Auch hier gilt: auch wenn ein Unternehmer nicht an einem Streitschlichtungsverfahren teilnimmt, muss man die besondere Informationspflicht erfüllen. Ein Hinweis auf der Webseite ist hier nicht ausreichend. Wir empfehlen Ihnen, das dem Kunden schriftlich, d.h. als Brief oder in einer E-Mail mitzuteilen.

Außerdem müssen Sie dem Verbraucher mitteilen, welche Schlichtungsstelle für den Kunden zuständig ist. Für die entsprechende Stelle müssen Sie sowohl die Anschrift als auch die Webseite mitteilen.

 

Welche Streitschlichtungsstelle ist denn zuständig?

Eine Übersicht über die Streitschlichtungsstellen gemäß gesetzlich festgelegter Bestimmungen finden Sie hier: https://www.verbraucher-schlichter.de/was-ist-schlichtung/weitere-schlichtungsstellen.

Wenn es für Sie keine spezifische Schlichtungsstelle gibt, ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein zuständig: https://www.verbraucher-schlichter.de.

 

Wie kann/soll ein Hinweis aussehen?

Der Hinweis kann so formuliert werden:

Die für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die (hier zuständige Stelle inklusive Anschrift und Webseite einfügen). Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle (nicht) teil.

 

Haben Sie Fragen zur Abmahnsicherheit Ihrer Webseite?

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Themenkomplexe „Online-Plattform zur Streitschlichtung“ sowie die zwei neuen Paragraphen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) kurz und verständlich erläutern konnten.

Die neuen Informationspflichten sollten Sie nicht vernachlässigen, wenn Sie Ihre Seite abmahnungssicher gestalten wollen. Wenn Sie Fragen zur Umsetzung der neuen Regeln haben, könne Sie gerne auf uns zukommen. Sie erreichen uns unter 0221 16941290. Für knifflige rechtliche Fragen stellen wir gerne einen Kontakt zu unserem Fachanwalt für IT-Recht her.

Browser monieren fehlende SSL-Verschlüsselung

01.02.2017

Dass der Einsatz von SSL-Verschlüsselung immer wichtiger wird, um den Anschluss im Google-Ranking nicht zu verlieren, war bereits Thema in unserer News-Rubrik (siehe Meldung vom 22.05.2015). Jetzt starten Google und Mozilla einen weiteren Angriff auf nicht verschlüsselte Webseiten.

Neue Hinweise in Chrome 56 und Firefox 51

Kürzlich erreichten uns E-Mails von Google, in denen wir darauf hingewiesen wurden, dass der hauseigene Browser Chrome (ab Version 56) auf den Webseiten einiger unserer Kunden Warnungen wegen nicht sicherer Passworterfassungen anzeigt. Der Hinweis im Browser sieht wie folgt aus:

Meldung in Chrome 56

Auch von Firefox (ab Version 51) werden Nutzer neuerdings auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Hier in Form eines kleinen, durchgestrichenen Schlosses in der Adresszeile:

Meldung in Firefox 51

Diese „Nicht sicher“-Kennzeichnungen in der Adressleiste tauchen immer dann auf, wenn auf einer Webseite Passwörter oder beispielsweise Kreditkartendaten abgefragt werden, welche über nicht verschlüsselte HTTP-Verbindungen übertragen werden. Längerfristig verfolgen die Browser-Entwickler - allen voran Google - den Plan, alle Seiten als „nicht sicher“ zu kennzeichnen, die über ungesicherte Verbindungen bereitgestellt werden, und so die Verbreitung von verschlüsselten Verbindungen zu forcieren.

Was nützt mir so eine Verschlüsselung als Seitenbetreiber?

Es gibt also mehr und mehr Gründe, die eigene Webseite auf das sicherere HTTPS-Protokoll umzustellen. HTTPS-Verbindungen sind immer mittels eines SSL- bzw. TLS-Zertifikats verschlüsselt und erschweren möglichen Angreifern das Auslesen der übermittelten Daten erheblich. Dieser verbesserte Schutz der Nutzerdaten sorgt wiederum für mehr Vertrauen in Sie und Ihre Webseite.

Wenn Sie sich auch für ein SSL-Zertifikat für Ihre Seite interessieren, beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Zertifikatstypen und den Vorteilen, die eine solche Verschlüsselung mit sich bringt. Wenn gewünscht, richten wir das SSL-Zertifikat natürlich auch für Sie ein. Rufen Sie uns einfach unter 0221 16941290 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Welches soziale Netzwerk ist für Unternehmen sinnvoll? Und in welcher Situation? (Teil 2)

30.11.2016

Welches soziale Netzwerk ist für Unternehmen sinnvoll? Und in welcher Situation? (Teil 2)

Im zweiten Teil beleuchten wir heute sieben weitere soziale Netzwerke und geben Ihnen eine Empfehlung für DAS Netzwerk.

Twitter (twitter.com)

Twitter-Logo

  • 1-2 Millionen Nutzer in Deutschland*
  • Vorteile:
    • besonders geeignet für tagesaktuelle Themen
    • öffentliche Diskussionen möglich, man kann sich als Experte profilieren
    • gute Suchmöglichkeiten mit Hashtags (#), um gewünschte Inhalte zu finden
  • Nachteile:
    • Tweets gehen oft im riesigen Twitter-Feed beim User unter
    • begrenzte Nachrichtenlänge (140 Zeichen) und Gestaltungsmöglichkeiten
    • geringe Halbwertszeit einiger Themen
  • Fazit: Twitter als „Kurznachrichten-Netzwerk“ bietet sich an, kurz und prägnant wichtige Ereignisse bezüglich des eigenen Unternehmens zu verbreiten.
  • So machen wir das: Twitter-Auftritt der profilschmiede

LinkedIn (de.linkedin.com)

LinkedIn-Logo

  • ca. 7,5 Millionen Nutzer in Deutschland*
  • Zielgruppe: Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeglicher Art
  • Vorteile:
    • In Themengruppen können sich Firmen und ihre Mitarbeiter profilieren und auf sich aufmerksam machen
    • International ausgerichtet
  • Nachteile:
    • keine Funktion zum Anlegen von Events
  • Fazit: Ein Auftritt bei LinkedIn ist für Unternehmen schon fast obligatorisch. Der reale Nutzen ist, solange man sich nicht aktiv in Themengruppen beteiligt, eher gering. Jedoch ist das Profil auf LinkedIn bei größeren, national wie international agierenden, Unternehmen eine erste Anlaufstelle für potenzielle Bewerber.

XING (www.xing.com)

Xing-Logo

  • ca. 9,5 Millionen Nutzer in Deutschland, Schweiz und Österreich
  • Zielgruppe: Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeglicher Art
  • Vorteile:
    • Themengruppen zur Verbreitung von Expertenwissen und zur Profilierung
    • Fokussierung auf den deutschsprachigen Raum
  • Nachteile:
    • Recruiting-Möglichkeit kostet Geld und ist für kleinere Unternehmen oft nicht rentabel
  • Fazit: Wie bei LinkedIn ist auch ein Profil beim Unternehmensnetzwerk XING nie verkehrt. Die Fokussierung auf den deutschsprachigen Raum kann Vor- und Nachteil zugleich sein.

Instagram (www.instagram.com)

Instagram-Logo

  • ca. 9 Millionen Nutzer in Deutschland*
  • Zielgruppe: vor allem Jugendliche, beide Geschlechter
  • Vorteile:
    • Feed der User wird nicht vom System beeinflusst
    • Fokus liegt auf Bildern
  • Nachteile:
    • keine Accounts für Firmen
    • wenige Gestaltungsmöglichkeiten, Hash-Tags sind mit am wichtigsten
    • keine gesonderte Werbemöglichkeit
  • Fazit: Instagram ist interessant für Firmen, die viele und qualitativ hochwertige Bilder von ihren Produkten bereitstellen können, um damit Nutzer anzulocken. User von der Plattform auf die eigene Webseite zu ziehen, ist jedoch nicht ganz einfach, da Links beispielsweise nur innerhalb der Profil-Info erlaubt sind.

Pinterest (de.pinterest.com)

Pinterest-Logo

  • 2-3 Millionen Nutzer in Deutschland*
  • Zielgruppe: vor allem Frauen (80%), alle Altersgruppen
  • Vorteile:
    • Nutzer finden einfach die für sie interessanten Inhalte
    • Posts („Pins“) können Bild, Text, Links enthalten
  • Nachteile:
    • wenig männliche User
    • bei Jugendlichen kaum bekannt
  • Fazit: Auch bei Pinterest kommt es auf gute Bilder an, um den Blick der Nutzer auf die eigenen Pins zu ziehen. Beliebte Inhalte umfassen z.B. Rezeptideen, Infografiken, Bastelanleitungen, Fashionfotos, Zitate, Deko. Wenn Sie diese liefern können, sind Sie hier im Vorteil. Nützlich sind die speziellen Unternehmensfunktionen wie Produktpins (mit Preisanzeige) und eine Analytics-Funktion.

Snapchat (www.snapchat.com)

Snapchat-Logo

  • 3-5 Millionen Nutzer in Deutschland*
  • Zielgruppe: vor allem Teenager, aber auch immer mehr 20-35Jährige
  • Besonderheiten:
    • Bilder und Videos werden nach 24 Stunden automatisch gelöscht
    • Inhalte können nicht vorher erstellt und hochgeladen werden, alles ist live
  • Fazit: Snapchat ist aufgrund seiner besonderen Eigenheiten noch schwer einzuschätzen. Generell lässt sich jedoch sagen, dass Inhalte gut geplant und vorbereitet werden müssen, um live zu funktionieren. Wenn alles glückt, kann man über Snapchat jedoch eine sehr enge Verbindung zu seinen Followern aufbauen.
    Außerdem sollten Influencer (also Personen mit bereits vielen Followern) mit ins Boot geholt werden, um von Anfang an eine große Reichweite zu haben.

Slideshare (de.slideshare.net)

Slideshare-Logo

  • Nutzerzahlen für Deutschland unbekannt
  • Zielgruppe: Anbieter und Interessenten von Dokumenten wie Präsentationen, Webinaren, Whitepapers…
  • Vorteile:
    • gute Funktion zur Einbettung auf eigener Webseite
    • Möglichkeiten für like, share und save
    • Einbettung in LinkedIn, Facebook, Google+ und Twitter möglich
  • Nachteile:
    • gehört zu LinkedIn, also keine Integration in XING möglich
  • Fazit: Das weniger bekannte Netzwerk ist z.B. für e-Learning-Anbieter, Analysten, Konzepter und freie Redakteure interessant, die hier Beispiele ihrer Arbeit zeigen können. Dokumente können vom Nutzer leicht gespeichert und verfolgt werden und bei Bedarf auf anderen Webseiten und Netzwerken eingebettet werden.

Was ist wichtig bei der Nutzung sozialer Netzwerke als Unternehmen?

Wenn Sie als Unternehmer den Weg in die sozialen Medien einschlagen möchten, sollten Sie vorher einige Überlegungen durchgehen:

  • Was versprechen Sie sich selbst davon?
  • Lassen sich Ihre Marketingziele auch anders erreichen?
  • Gibt es Netzwerke, die sich für die Präsentation Ihrer Angebote besser eignen als andere?
  • Haben Sie die Möglichkeit, Ressourcen (Zeit und Geld) in die Pflege Ihrer Auftritte zu investieren?
  • Wenn ja, wie viele Ressourcen sind Sie bereit, dafür aufzuwenden?

Grundsätzlich sollte man sich lieber nur auf wenige und passende Netzwerke konzentrieren und dort hochwertigen Content veröffentlichen als zu versuchen, überall präsent zu sein. Denn eine „Karteileiche“, also ein Profil, das nur existiert und nicht weiter gepflegt wird, bringt Ihnen keinen Nutzen und bedeutet im Zweifel nur eine schlechte (überholte) Außendarstellung.

Rein in die sozialen Netzwerke!?! Aber wie?

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um soziale Netzwerke und helfen Ihnen beim Abwägen Ihrer Entscheidungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne die Erstellung und Pflege Ihrer Social Media-Auftritte (Redaktionspläne, Themenrecherche, Texterstellung oder -optimierung) und beraten Sie gemäß Ihrer Unternehmens- und Branchensituation. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch zu diesem Thema!

Zu Teil 1.

 

*Da es keine belastbaren Statistiken gibt, die alle sozialen Netzwerke im gleichen Zeitraum vergleichen, beziehen wir uns auf Werte von verschiedenen Quellen und Zeiträumen. Die Nutzerzahlen sind damit keineswegs exakt, sondern stellen teilweise nur grobe Schätzwerte dar.

Welches soziale Netzwerk ist für Unternehmen sinnvoll? Und in welcher Situation? (Teil 1)

16.11.2016

Welches soziale Netzwerk ist für Unternehmen sinnvoll? Und in welcher Situation? (Teil 1)

Soziale Netzwerke sind heute wohl für niemanden mehr aus der Onlinewelt wegzudenken, und die meisten Netzwerke dürften auch grundsätzlich bekannt sein. Doch welche Netzwerke sind eigentlich am beliebtesten? Was zeichnet jedes einzelne aus, und was bedeutet das für Unternehmer und Firmen in Hinblick auf ihre Marketingaktivitäten? In diesem Beitrag wollen wir auf diese Fragen eingehen und Ihnen helfen, abzuschätzen, in welchem sozialen Netzwerk Ihr Unternehmen die besten Chancen auf erfolgreiche Werbung hat.

Warum eigentlich mit sozialen Netzwerken arbeiten, es gibt doch Suchmaschinen?

Sie fragen sich vielleicht, warum Sie überhaupt aktiv in Netzwerken werben sollten, wo es mit Google, Bing und Co. doch sehr leistungsfähige Suchmaschinen gibt, mit deren Hilfe man Sie auch finden kann (siehe auch „Warum ist SEO Chefsache?“).

Die Antwort darauf ist relativ simpel. Während der Nutzer in Suchmaschinen aktiv nach Ihrer Firma oder nach Ihren Dienstleistungen/Produkten sucht, bekommt er in den sozialen Medien automatisch die Inhalte und Anbieter in seinem News-Feed vorgeschlagen, die zu seinem Interesse und dem Nutzungsverhalten passen. Er kann also auf Ihre Firma aufmerksam gemacht werden, obwohl er nicht aktiv danach suchte. In der Folge erreichen Sie mit guten Inhalten oder Werbeanzeigen in sozialen Medien mehr / neue / andere User und können ganz gezielt potenzielle Kunden ansprechen.

Jedoch bietet nicht jedes soziale Netzwerk die Möglichkeit, Werbung zu schalten und jedes einzelne Netzwerk bietet sich für eine andere Art von Inhalten an. Mehr dazu im übernächsten Absatz.

Welche Ziele verfolgen Unternehmen auf sozialen Netzwerken?

Um die passenden sozialen Netzwerke für das eigene Unternehmen zu finden, ist es erst einmal interessant zu wissen, welche Ziele Unternehmen beim Social Networking überhaupt verfolgen.

Eines der wichtigsten Ziele ist die Festigung der Kundenbindung, also die Gewinnung und Beibehaltung von Stammkunden, was unter anderem durch direkte Interaktion mit den Kunden geschehen kann. Außerdem sind hier die Reichweitensteigerung eigener Marken in sog. Brand-Kampagnen und die Verbesserung des eigenen Images zu nennen. Nicht zuletzt soll die Präsenz in den sozialen Medien natürlich auch den Traffic auf der eigenen Webseite erhöhen und somit zu mehr Konversionen führen.

Die Netzwerke im Vergleich

Im Folgenden sehen wir uns die populärsten Netzwerke in Deutschland genauer an und geben Hinweise darauf, welche Inhalte jeweils möglich sind und welche Vor- und Nachteile es gibt. Wir beginnen zunächst mit den „Klassikern“ der sozialen Netzwerke: Facebook, Google+, Twitter, XING, LinkedIn.

Facebook (www.facebook.de)

Facebook-Logo

  • 27-30 Millionen Nutzer in Deutschland*
  • Zielgruppe: grundsätzlich jeder, jedoch vor allem bei 14-29Jährigen beliebt, sowohl männlich als auch weiblich
  • Vorteile:
    • viele Gestaltungsmöglichkeiten für den Content (Bilder, Text, Links, Videos…)
    • für Nutzer ist es leicht, Inhalte zu verfolgen und zu verbreiten
    • gute Möglichkeiten, Anzeigen gezielt zu schalten
  • Nachteile:
    • Wo viele User sind, ist Ihre Konkurrenz im Zweifel auch nicht weit …
    • Facebook entscheidet, welche Inhalte für welchen User relevant sind
    • hochwertiger Content erforderlich, um herauszustechen
    • viel Aufwand erforderlich, um eine eigene Community aufzubauen
  • Fazit: Facebook ist für kleinere Firmen vor allem aufgrund der Werbemöglichkeiten interessant. Hierüber kann mit relativ wenig Zeit- und Kostenaufwand viel Traffic und Umsatz auf der eigenen Webseite generiert werden. Um feste Follower zu gewinnen, bedarf es jedoch viel Geduld, hochwertiger Inhalte und einem strategischen Vorgehen, was wohl nur für größere Firmen zu bewerkstelligen ist.
  • So machen wir das: unsere Facebook-Präsenz

Google+ (plus.google.com)

Google Plus-Logo

  • 7-15 Millionen Nutzer in Deutschland*
  • Zielgruppe: eher technikaffine Menschen
  • Vorteile:
    • Gestaltungsmöglichkeiten für den Content, wie bei Facebook
    • Gute Verknüpfung mit anderen Netzwerken wie Youtube
    • Inhalte aus Google+ tauchen immer öfter auch in Google-Suchergebnissen auf (z.B. Bilder)
  • Nachteile:
    • zwar viele Accounts, jedoch nur wenige aktive Nutzer
    • stark eingegrenzte Zielgruppe
    • keine Werbeanzeigen im klassischen Sinne
  • Fazit: Es schadet nicht, seine Google+-Seite mit allen wichtigen Informationen zu befüllen und Bilder und Neuigkeiten über die Plattform zu verbreiten, gerade weil das Netzwerk eng mit der eigenen Suchmaschine verknüpft ist. Jedoch ist es für kleinere Unternehmen schwierig, über Google+ wirklich Reichweite aufzubauen und User anzusprechen. Die fehlenden Werbeanzeigen tun ihr Übriges dazu.
  • So machen wir das: unsere Präsenz bei Google

Im zweiten Teil beleuchten wir sechs weitere Netzwerke und geben noch Tipps zur Nutzung im B2B-Bereich …

*Da es keine belastbaren Statistiken gibt, die alle sozialen Netzwerke im gleichen Zeitraum vergleichen, beziehen wir uns auf Werte von verschiedenen Quellen und Zeiträumen. Die Nutzerzahlen sind damit keineswegs exakt, sondern stellen teilweise nur grobe Schätzwerte dar.

Etwas zum Schmunzeln

11.11.2016

Unsere Kunden sind die Besten, keine Frage. Aber manchmal gibt es dann doch etwas zum Schmunzeln. Ähnliche Fälle findet man auch auf der u. g. Webseite. Nicht ganz so ernst gemeint ...

Die lieben Kunden

Wie wird Weihnachten gesucht und gekauft?

25.10.2016

Wie wird Weihnachten gesucht und gekauft?

Google Insights, Studien und kreative Ideen für erfolgreiches Marketing: all das steckt hinter Google's Portal Think with Google. Eine neue Studie läutet die nun startende Phase der (Vor-)Weihnachtszeit ein und beleuchtet den Konsumenten und seine Kaufentscheidungen.

Weihnachten ist positiv belegt

Auch wenn es den einen oder anderen stört, dass man Dominosteine und Lebkuchen bereits im September einkaufen kann, ist Weihnachten zunächst einmal ein Fest der Freude. Es ist die umsatzstärkste Zeit für den Handel, online wie offline. Immerhin werden ca. 20 Prozent des gesamten Jahresumsatzes zu dieser Zeit gemacht.

Die Statistiken decken interessante Fakten auf und belegen bereits Vermutetes.

Zur Studie

'Test my Site' - nützliche Tipps von Google

17.10.2016

'Test my Site' - nützliche Tipps von Google

Google hat einen neuen Dienst für Webseitenbetreiber: "Test my Site". Dort kann man schauen, wie gut eine Webseite auf mobilen Endgeräten funktioniert. Im Fokus stehen dabei die Nutzerfreundlichkeit und Geschwindigkeit.

Da die Suchanfragen im mobile-Bereich enorm zunehmen und der Mobile-Index bald den Desktop-Index ablösen wird (übersetzt: Google fokussiert sich künftig zuerst auf die Mobile-Version einer Webseite und berücksichtigt erst dann, ob es auch eine Desktop-Version davon gibt), erhält man hier mit wenigen Klicks nützliche Informationen über den eigenen Auftritt.

Der Dienst baut auf dem Vorgänger Page Speed Insights auf, überzeugt zusätzlich durch nützliche Statistiken.

Test my Site

Erweiterung des Teams

01.09.2016

In den letzten Monaten haben wir neue Kunden und spannende Projekte dazu gewonnen. Da auch unsere Zeit auf 30h am Tag beschränkt ist, haben wir gehandelt:

  • Seit dem 01.08. verstärkt Carsten Steckstor unser Team als Webentwickler.
  • Seit dem 01.09. ist zudem Ulrike Schulz dazu gekommen.

Wir wünschen beiden viel Erfolg bei der Eingewöhnung und den anstehenden Projekten. Auf eine gute und langfristige Zusammenarbeit.

Zwei Neuerungen für die Google Suche

30.08.2016

Wie Google in seinem offiziellen Blog kürzlich bekanntgab, wird das Label „für Mobilgeräte optimiert“ bei den Suchergebnissen entfernt. Das Label wurde vor knapp zwei Jahren eingeführt und war ein Hinweis für den Besucher ob

  • die Inhalte der Zielseite ohne Zoomen lesbar seien
  • und deren Links nicht zu dicht beieinanderliegen.

Das Kriterium „für Mobilgeräte optimiert“ bleibt selbstverständlich eines der 200 Argumente, die dem Google Algorithmus zugrunde liegt. Es wird nur entfernt, um die Suchergebnisse (wieder) übersichtlicher zu gestalten.

Nutzererfahrung, Navigationsverhalten – Prio 1

Texte und Inhalte ohne Zoomen lesbar zu machen, ist eindeutig ein positiver Faktor, um die Nutzererfahrung mit einer Webseite zu erhöhen. Dem gegenübergestellt werden negative Faktoren, hier führt Google in seinem Blog bewusst die sog. Interstitials auf. Im erweiterten Sinn bezeichnet dies Werbung, die den Surfenden in seinem Navigationsverhalten oder -fluss stört, im engeren Sinn eine mit einem TV-Spot vergleichbare Zwangspause. Ab dem 10. Januar 2017 erzielen Seiten, die über die sog. Interstitials verfügen, „möglicherweise ein niedrigeres Ranking“. Auch hier betont Google, dass dieser Faktor nur einer von Hunderten sei, der beim Ranking eine Rolle spielt. Die eigentliche Absicht der Suchanfrage ist nach wie vor ein sehr starkes Signal, sodass eine Seite nach wie vor gut platziert wird, wenn „sie über hervorragende, relevante Inhalte verfügt“.

Positive wie negative Beispiele für Interstitials

  • Positiv bzw. unbedenklich: Interstitials, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung bestehen, wie beispielsweise ein Cookie-Hinweis oder eine Altersüberprüfung.
  • Negativ: Ein Pop-up verdeckt den Hauptinhalt, wenn der Nutzer von den Suchergebnissen zu der Seite navigiert oder sich die Seite ansieht.
  • Positiv bzw. unbedenklich: Anmeldedialogfelder auf Websites, deren Inhalte nicht öffentlich indexierbar sind. Hierzu gehören beispielsweise private Inhalte wie E-Mails oder nicht indexierbare, kostenpflichtige Inhalte.
  • Negativ: Es wird ein Layout verwendet, bei dem der ohne Scrollen sichtbare Teil der Seite als Interstitial erscheint und der Nutzer scrollen muss, um den Originalinhalt sichtbar zu machen.
  • Positiv bzw. unbedenklich: Banner, die einen angemessenen Teil des Displays ausfüllen und leicht zu schließen sind. Hierzu zählen beispielsweise die App-Installations-Banner von Safari und Chrome, die einen angemessenen Teil des Displays ausfüllen.

Fragen zu dem Thema?

Gerne. Wir stehen Ihnen / Euch telefonisch unter 0221 16941290 oder per E-Mail unter info@profilschmiede.de gerne zur Verfügung.

Schlau gemacht: Disclaimer und ihre Wirkung

28.07.2016

Schlau gemacht: Disclaimer und ihre Wirkung

Jeder hat sie schon einmal gesehen: Haftungsausschlüsse, neudeutsch auch ‚Disclaimer‘ genannt, mit denen Betreiber von Internetseiten versuchen, sich gegen etwaige Ansprüche Dritter zu schützen. Diese Texte finden sich seit den frühen Anfängen des Internets in leicht veränderten Formen, zumeist als Abwandlungen eines einzigen Textes. Als Rechtsgrundlage für die Möglichkeit eines solchen Haftungsausschlusses wird dabei stets ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 genannt. Aber kann man sich überhaupt durch einen Disclaimer vor Ansprüchen schützen? Und wenn ja: in welchen Bereichen ist dies eventuell nicht ohne weiteres möglich?

Das Problem der Haftung für den Inhalt von Internetseiten

Bevor wir uns der Möglichkeit eines Haftungsausschlusses zuwenden, macht es Sinn, sich kurz über die Problematik klar zu werden. Es ist schließlich nicht immer offensichtlich, in welchem Zusammenhang es überhaupt zu einem Schaden kommen sollte, für den sich dann die Haftungsfrage stellt. Zwei typische Beispiele machen das Problem nachvollziehbar:

  • Eine häufig anzutreffende Situation: auf Grundlage von Informationen auf einer Internetseite werden Entscheidungen von, eventuell erheblichem, Geldwert getroffen. Es stellt sich im Nachhinein heraus, dass diese Informationen nicht korrekt und vollständig waren. Dies ist etwa der Fall, wenn in einem Onlineshop Angaben zu Eigenschaften eines Artikels gemacht werden, die sich dann als unzutreffend herausstellen. Die oft angeführte Klausel „Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.“ greift in mögliche Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien ein, die der Anbieter seinen Kunden einräumt. Tatsächlich aber ist der Anbieter gegenüber Verbrauchern nach der gesetzlichen Regelung verpflichtet, für Aktualität und Korrektheit der von ihm bereitgestellten Informationen zu sorgen.
  • Ein anderes Szenario: Eine Webseite verlinkt auf eine andere Seite auf welcher Inhalte unter Verletzung des Urheberrechts angeboten werden. Dieses Szenario ist Betreibern von Webseiten vor dem Hintergrund des Abmahnwesens vertraut. Hier kennt man den Satz „Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.“ Hier ist festzuhalten, dass dem deutschen Recht die Möglichkeit einer pauschalen Distanzierung von jeglicher Verantwortung für die eigenen Taten fremd ist. Wer also irgendetwas tut, was rechtlich von Belang ist - und sei dies das Setzen eines Links auf eine externe Seite - ist dafür grundsätzlich gemäß den allgemeinen Normen verantwortlich.

In solchen Situationen kann die Frage nach einer Haftung des Seitenbetreibers sehr schnell aufgeworfen werden.

Der Disclaimer als ein Selbstschutzversuch mit Problemen

So wenig intuitiv die Vorstellung eines allgemein wirksamen Haftungsausschlusses auf den ersten Blick ist, so sehr dürfte sie sich doch vor allem deshalb durchgesetzt haben, weil die Idee für Seitenbetreiber überaus verlockend ist. Dabei wird das Verhältnis zwischen dem Betreiber und dem Besucher einer Seite als normales Vertragsverhältnis gesehen, in dem die Vertragsparteien alle Bedingungen im Wesentlichen frei aushandeln können.

Diese Sichtweise stößt allerdings schnell an ihre Grenzen: in vielen Bereichen hat der Gesetzgeber spezielle Vorgaben gemacht, um etwa die Rechte von Verbrauchern in Onlineshops zu schützen. In diesen Fällen ist es oft nicht möglich, die Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit von Informationen auf vertraglichem Weg abweichend, und vor allem zu Ungunsten des Verbrauchers, zu regeln. Hier kann ein solcher Disclaimer unter Umständen dazu führen, dass die AGB eines Shops insgesamt in ihrer Gültigkeit anfechtbar werden. Dies gilt besonders im Hinblick auf gemachte Angaben etwa zum Zustand eines zum Verkauf stehenden Gegenstandes, die wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages sind.

Aber auch jenseits des Verbraucherschutzes kann nicht jede juristische Verantwortung einfach durch eine entsprechende Erklärung abgestreift werden. Besonders relevant ist hier das Urheberrecht; ein Bereich der vor allem durch die Gefahr von Abmahnungen oft die Aufmerksamkeit von Anwendern und Seitenbetreibern auf sich zieht. Eine funktionierende Absicherung ist also gar nicht so einfach. Auf jeden Fall besteht ein Grund, dieses Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Unser Fazit

Auch wenn Haftungsthemen vielen Websitebetreibern eher lästig sind, zeigen allein die zahlreichen Missverständnisse und problematischen Vorstellungen hierzu, dass es sich auf jeden Fall lohnt, sich damit auseinanderzusetzen. Derzeit müssen wir davon ausgehen, dass uns dieses Thema auch in Zukunft beschäftigen wird. Hier auch noch einmal „Danke“ an die umtriebigen Abmahnvereine mit teils zweifelhaftem Geschäftszweck.

Daher empfiehlt es sich, eine gute Beratung gegen unangenehme Überraschungen in Anspruch zu nehmen. Einen Disclaimer zu kopieren - ohne die eigene Situation zu beleuchten - und auf der eigenen Seite einzustellen, wird das Problem auf jeden Fall nicht lösen. Dies gilt besonders für gesetzlich stärker regulierte Bereiche des Internets wie den florierenden Onlinehandel. Der Satz „Alle anderen machen das doch auch“ kann mit dem allgemein gültigen Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ beantwortet werden. Zumal das eingangs erwähnte Hamburger Urteil von 1998 oftmals falsch interpretiert wird (siehe dazu auch einen interessanten Artikel unter https://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/73.html).

Haben Sie Fragen zu dem Thema?

Mit typischen Problemen sind Internetagenturen wie die profilschmiede in der Regel vertraut und verfügen auch über Kontakt zu Anwälten, die solche Fälle eindeutig klären können. Letztlich kann nur eine gute Rechtsberatung Abhilfe schaffen und Unsicherheiten ausschließen. Auch wird eine gute und kontinuierliche Betreuung durch einen Rechtsbeistand oder spezielle Dienste wie von Trusted Shops dafür sorgen, dass Sie nicht etwa eine wesentliche Änderung der Rechtslage verpassen und dadurch neue Risiken für Sie entstehen.

„Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für diesen Inhalt …“ ;-) Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 0221 16941290 zur Verfügung.

Neuer alter Mitarbeiter

01.07.2016

Neuer alter Mitarbeiter

Zugegeben, die Gesamtanzahl bleibt gleich! Aber unser (nun) ehemaliger Auszubildender Patrick Müller bleibt uns als Webentwickler in Vollzeit erhalten.

Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner verkürzten Ausbildung (22 Monate) zum Mediengestalter Digital & Print mit dem Schwerpunkt auf Gestaltung und Technik, hat er sich entschlossen, seine berufliche Laufbahn bei uns fortzusetzen.

Das freut uns sehr, denn mit Patrick haben wir einen sehr fähigen und vorbildlichen Auszubildenden zwar verloren, aber ein mindestens genauso vollwertiges Teammitglied für eine hoffentlich lange Zeit gewonnen. Auf eine weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der profilschmiede.

Ehrenamtliches Engagement nun auch online

09.05.2016

Ehrenamtliches Engagement nun auch online

Nachdem sich die Mitarbeiter der profilschmiede im privaten Bereich für karitative Zwecke einsetzen, wir die Bergisch Gladbacher Tafel als Hosting-Anbieter seit Jahren mit unserem Know-How unterstützen, war es uns ein Herzensanliegen, die Arbeit der örtlichen Flüchtlingshilfe zu unterstützen.

Die Ökumenische Flüchtlingshilfe Dellbrück / Holweide kam Ende 2015 auf uns zu und schnell war klar, dass wir das Projekt unterstützen. Entstanden ist ein kleiner aber feiner Internetauftritt mit angeschlossenem Facebook-Auftritt auf dem die Mitglieder der beiden lokalen Kirchengemeinden, (potenzielle) Helferinnen und Helfer sowie sowie alle an der Flüchtlingshilfe interessierte Menschen in regelmäßigen Abständen über Projekte, Termine, Gesuche und Angebote informiert werden.

Zur Webseite

Schlau gemacht: Die (Google) Cookie Richtlinie

18.04.2016

Schlau gemacht: Die (Google) Cookie Richtlinie

Datenschutz wird in Deutschland großgeschrieben, das ist nichts Neues und prinzipiell auch zu begrüßen. Kompliziert wird es nur, wenn dadurch die Customer Journey beeinträchtigt wird. Was tut man nicht alles, damit der Besucher sich wohl fühlt: Ansprechende Bilder, kurzweilige Überschriften und eindeutige Handlungsaufforderungen gehören heute zum Standard, um die Gunst zu erlangen. Diese schöne Zusammensetzung wird zunehmend durch einen klobigen Datenschutzhinweis am Bildrand gestört, der oftmals so lautet: „Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Website, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.“

Durch eine E-Mail von Google (siehe weiter unten) sind einige unserer Kunden hellhörig geworden: „Brauchen wir das?“, „Wofür ist das gut?“ Auch wenn wir immer betonen, dass wir keine Rechtsberatung leisten oder ersetzen können, haben wir uns mit dem Thema auseinandergesetzt und in den vergangenen Wochen recherchiert. Zahlreiche Gespräche mit Partnern haben dabei ein diffuses Bild über den Datenschutzhinweis ergeben. „Braucht man nicht“, „Es kann nicht schaden“ oder „Sicher ist sicher“ waren dabei in etwa die drei gängigen Antwortkategorien. Nun, wir möchten den Spannungsbogen bei dem ohnehin schon sehr komplexen Thema nicht überspannen. Unser Fazit in Kurzform vorweg: Wir wissen es auch nicht 100%ig!

 

Kein Mensch braucht Cookies! Oder etwa doch?

Für den Einstieg in das Thema stellen wir die Definition von Cookies voran:

Cookies sind aus dem Internet heute kaum noch wegzudenken. Sie sind kleine Datenpakete, die auf dem Rechner (PC, Smartphone, Tablet) eines Nutzers gespeichert werden, wenn dieser eine bestimmte Webseite erstmals besucht. Beim nächsten Besuch dieser Seite übermittelt die Datei dem Anbieter der Webseite ungefragt die Daten, die in dem Cookie gespeichert wurden. Dadurch wird der Besucher für den Zeitraum, in dem der Cookie gesetzt ist, wiedererkannt.

Erzeugt werden die meisten Cookies durch Analysewerkzeuge, die im Hintergrund einer Webseite zum Einsatz kommen. Viele Webseiten nutzen diese Werkzeuge, denn wie sonst kann man (im Vorfeld) definierte Ziele messen, mehr über seine Besucher in anonymer Form erfahren und Prozesse optimieren, wenn man sie nicht laufend misst? Google Analytics, Piwik oder eTracker sind dabei die bekanntesten Vertreter dieser Branche in Deutschland. Wir selbst nutzen Google Analytics bei sehr vielen Kunden und sind im Großen und Ganzen damit zufrieden (Ausnahme ist der Umgang mit Referral Spam, siehe dazu diesen Beitrag).

 

Die Ausgangslage: Was hat Google eigentlich geschrieben?

Alle Nutzer von Google AdSense, Double Click for Publishers und DoubleClick Ad Exchange bekamen Post von Google. Der genaue Wortlaut:

Lieber Publisher,

hiermit möchten wir Sie auf eine neue Richtlinie zur Einholung der Zustimmung der Endnutzer in der EU hinweisen, mit der den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Best Practices Rechnung getragen wird. Diese Richtlinie sieht vor, dass Sie zur Einholung der Zustimmung des Endnutzers verpflichtet sind, wenn Sie Produkte wie Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange einsetzen.

Bitte lesen Sie möglichst bald unsere Richtlinie zur Zustimmung der Nutzer in der EU. Gemäß diesen Richtlinien müssen Sie die Zustimmung der Endnutzer in der EU einholen, wenn Sie Google-Produkte einsetzen und dabei Cookies und andere Daten gespeichert und abgerufen sowie Daten erfasst, weitergegeben und genutzt werden. Die Richtlinie hat keine Auswirkungen auf die in Ihrem Vertrag enthaltenen Bestimmungen über das Eigentum an Daten.

Bitte setzen Sie diese Richtlinie so bald wie möglich um.

Falls Ihre Website oder App über keinen der Richtlinie entsprechenden Zustimmungsmechanismus verfügt, implementieren Sie bitte jetzt einen solchen. Um Ihnen die Implementierung zu erleichtern, haben wir einige hilfreiche Ressourcen unter cookiechoices.org für Sie zusammengestellt.

Diese Richtlinienänderung erfolgte in Reaktion auf die Best Practices und rechtlichen Vorgaben der europäischen Datenschutzbehörden. Entsprechend diesen Vorgaben wurden vor Kurzem auch Änderungen an Googles eigenen Websites vorgenommen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google-Richtlinienteam

 

Richtlinie, Richtlinie – ja, da war doch was!

Das EU-Parlament erließ 2009 die sogenannte EU-Cookie-Richtlinie (Nr. 2009/136/EG), darin wurden neue Vorschriften zum Umgang mit Cookies erlassen. Demzufolge dürfen Anbieter von Webseiten und Apps Informationen, die in den Geräten (PC, Tablets, Smartphones etc.) des Nutzers gespeichert sind, nur dann erheben und speichern, wenn der Nutzer:

1. darüber klar und umfassend informiert worden ist,

2. in die Datenerhebung und -speicherung eingewilligt hat.

Ausnahmen hiervon bestehen lediglich dann, wenn die Erhebung der Daten (technisch) erforderlich ist, um eine Nachricht in einem elektronischen Kommunikationsnetz zu übertragen, bspw. bei einer E-Mail, einer WhatsApp-Nachricht, oder wenn der Nutzer einen elektronischen Dienst bzw. eine Dienstleistung angefordert hat und das Erheben der Daten hierfür unbedingt (technisch) erforderlich ist. Im Prinzip lässt sich dann bereits in dem Anfordern des Dienstes die stillschweigende Zustimmung des Nutzers in die Erhebung der dafür erforderlichen Daten „erahnen“.

Somit sind Cookies in zwei Klassen zu unterteilen:

  • in die technisch notwendigen (für Warenkörbe, Merkzettel o. Ä.) und
  • in die technisch nicht notwendigen, worunter etwa das Tracking und Targeting fällt (in erster Linie zum Zwecke der Marktforschung und Werbung).

Auf technisch notwendige Cookies muss nach den Vorgaben der Richtlinie nicht hingewiesen werden, in deren Verwendung muss der Nutzer zudem nicht einwilligen. Bei der Verwendung technisch nicht notwendiger Cookies ist beides jedoch verpflichtend!

Wo stehen wir gerade (Stand März 2016)?

Soweit die graue Theorie. Jetzt wird es richtig kompliziert, denn ob und wie die dargestellten Vorgaben aus den europäischen Richtlinien zur Verwendung von Cookies in deutsches Recht umgesetzt worden sind, besteht bis heute Uneinigkeit! Fest steht nur, dass der deutsche Gesetzgeber verpflichtet wurde, diese EU-Richtlinie bis zum 25. Mai 2011 umzusetzen. Danach geschah …nicht viel.

Das deutsche Recht kennt bis heute keine direkte Pflicht, die Nutzer in die Verwendung von Cookies einwilligen zu lassen.

Der Grund: Nach Ansicht der Bundesregierung und der EU-Kommission muss die Cookie-Richtlinie gar nicht mehr umgesetzt werden, da sie bereits vor Erlass den Richtlinienvorgaben entsprochen habe. In der Begründung wird vor allem auf die Regelungen in den §§ 13 Abs. 1 und 15 Abs. 3 des Telemediengesetzes (kurz: TMG) verwiesen.

Einige Juristen sowie die Datenschutzbeauftragten sehen den vermeintlichen Schulterschluss von Bundesregierung und EU-Kommission hingegen kritisch. Sie gehen davon aus, dass Deutschland gegen seine Pflicht zur Umsetzung der Cookie-Richtlinie in das nationale Recht verstoßen habe, da die bisherigen Regelungen im TMG nicht den europäischen Vorgaben genügten. Danach sei die Meinung der Bundesregierung klar falsch und die deutsche Rechtslage noch nicht ausreichend.

Der Zickzack-Kurs der vergangenen Jahre legt nahe: Hält sich der Webseiten-Betreiber an die Vorgaben des TMG, so verhält er sich rechtskonform und kann nicht angegriffen werden. Wenn man der Bundesregierung Glauben schenken darf…

Rechtskonforme Umsetzung gerne. Aber wie?

Mindestvoraussetzungen für eine rechtskonforme Gestaltung einer Webseite sind auf jeden Fall die dokumentierten Vorgaben aus dem TMG:

  • Der Betreiber einer Webseite muss den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs, also ab dem Zeitpunkt, ab dem Cookies eingesetzt werden, über die eingesetzten Cookies informieren (§ 13 Abs. 1 TMG), wenn dadurch personenbezogene Daten erhoben und/oder verwendet werden, also Daten, die Rückschlüsse auf eine individualisierbare Person zulassen. Es bietet sich an, dabei auf die eigene Datenschutzerklärung zu verweisen und auf diese zu verlinken, entweder in Form einer vorgeschalteten Seite, durch ein Pop-Up-Menü oder ein gut sichtbares Banner im oberen oder unteren Teil der Webseite.
  • (Der Transparenz wegen ist zu empfehlen, in diesem Zusammenhang auch über solche Cookies zu informieren, die keine personenbezogenen Daten erheben.)
  • Cookies, die für den technischen Betrieb notwendig sind, dürfen die Betreiber von Webseiten auch ohne die Einwilligung des Nutzers erheben und verwenden (§ 15 Abs. 1 TMG). Allerdings muss der Betreiber über diesen Vorgang hinreichend informieren (§ 13 Abs. 1 TMG).
  • Cookies, die technisch nicht notwendig sind oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Webseite eingesetzt werden, dürfen nur (weiter-)verwendet werden, wenn der Nutzer gemäß § 15 Abs. 3 TMG der Verwendung nicht widerspricht.
  • Über dieses Widerspruchsrecht muss der Nutzer verständlich informiert werden (ebenfalls § 15 Abs. 3 S. 3 TMG), wobei es sich anbietet, dem Nutzer im Zusammenhang mit diesem Hinweis die Widerrufsmöglichkeit direkt einzuräumen, also ihm zu gestatten, die Verwendung einzelner Cookies auszuschließen. Dies kann beispielsweise im Rahmen der Datenschutzerklärung erfolgen, auf die sinnvollerweise verlinkt wird.

Unser Fazit

Bei allem Wirrwarr:

  • Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Die Bundesregierung hat noch keine eindeutige Handlungsanweisung herausgegeben, entsprechende Branchenverbände halten sich ebenfalls mit eindeutigen Vorschriften zurück.
  • Gänzlich untätig bleiben sollten Betreiber jedoch auch nicht. Zwar ist die Gefahr einer Abmahnung mit Bezug zur Cookie-Richtlinie derzeit gering, denn die Rechtsunsicherheit führt (glücklicherweise) auch dazu, dass sich potentielle Abmahner momentan nicht an das Thema heranwagen. Nichtsdestotrotz könnte ein Gericht jederzeit ein von der Auffassung der Bundesregierung und der Kommission abweichendes Urteil fällen. Beobachten Sie daher die weitere Entwicklung aufmerksam und halten Sie entsprechende Maßnahmen vor.
  • Es bleibt festzustellen, dass die Vorgaben der Cookie-Richtlinie von immer mehr Shop- und Webseitenbetreibern in Deutschland wie im EU-Ausland umgesetzt werden. Sich dieser Entwicklung zu widersetzen, könnte theoretisch auch dazu führen, als ein untätiges Unternehmen bei den Verbrauchern negativ aufzufallen. Die Betonung liegt hier aber ganz klar auf „könnte“.

Für die Nutzer von Google AdSense, Double Click for Publishers und DoubleClick Ad Exchange gilt dies wohlgemerkt nicht! Sie wurden von ihrem Vertragspartner Google eindeutig dazu verpflichtet. Wer also nicht riskieren möchte, dass Google sein Konto (Einnahmequelle!) dichtmacht, sollte den Anweisungen Folge leisten. Die E-Mail von Google ist auch nur indirekt in Verbindung zu bringen mit der EU-Cookie-Richtlinie. Sie ist vielmehr zu betrachten als Aktion eines Anbieters, der ohnehin schon dauernd mit der EU-Kommission über Kreuz liegt in Bezug auf eigene Datenschutzbestimmungen.

Abzuwarten bleibt in dem Zusammenhang, wann / ob Google auch die Webseitenbetreiber zu einem solch auffälligen Hinweis drängt, wenn sie Google Analytics einsetzen.

 

Es bleiben Fragen zu diesem Thema offen? Wir stehen wie gewohnt gerne für ein Gespräch zur Verfügung (Tel 0221 16941290). Wir wiederholen an dieser Stelle aber unsere Anfangsaussage gerne noch einmal: Wir leisten keine Rechtsberatung oder können diese ersetzen. Wir stellen aber gerne den Kontakt zu unserem Fachanwalt für IT-Recht her.

Das nächste Mobile-Update steht im Mai an

22.03.2016

Google hat vor einigen Tagen in seinem Google Webmaster Blog angekündigt, dass im Mai ein weiteres Update für die mobilen Suchergebnisse eingeführt wird. Wer bereits über eine für mobile Endgeräte optimierte Seite verfügt, ist von dem Update nicht betroffen. Einen entsprechenden Test zu eurer Webseite könnt Ihr hier durchführen.

Vorsicht mit einem altbekannten Trugschluß

Dieses Update heißt wie seine Vorgänger im letzten Jahr im Übrigen nicht, dass Webseiten, die bisher keine Optimierung durchgeführt haben, aus dem mobilen Index fallen. Sie haben nur auf der mehr als 200 Argumente umfassenden Liste, die dem Google Algorithmus zugrunde liegt, einen Malus. Wie hoch der ausfällt, dazu hüllt sich Google in Schweigen.

 

PS: Ja, auch unsere Internetpräsenz ist noch nicht für mobile Endgeräte optimiert ;-) Wir arbeiten dran, ziehen aber aus verständlichen Gründen derzeit die Anfragen unserer Kunden vor.

Zur vollständigen Meldung bei Google vom 17. März 2016

Schlau gemacht: Webbrowser – ihre Entwicklung und Eigenheiten

18.02.2016

Schlau gemacht: Webbrowser – ihre Entwicklung und Eigenheiten

Das Surfen im Internet ist eine der Kernfunktionen, die ein Computer oder Mobilgerät heutzutage bietet, und so haben sich Webbrowser zu einer der wichtigsten Anwendungen entwickelt. Wie sich das Internet im Laufe der Jahre verändert und verbreitet hat, haben sich eben auch die Webbrowser immer weiterentwickelt. Da dieses Thema uns als Internetagentur ganz besonders angeht, möchten wir Ihnen einen Einblick in die Entwicklung der Browser und ihre Eigenheiten geben.

Entwicklung der Webbrowser bis heute

Der erste grafische Browser stammt aus dem Jahr 1990 und trägt den bezeichnenden Namen WorldWideWeb (später in „Nexus“ umbenannt). Mosaic, ein Browser aus dem Jahr 1993 konnte sich jedoch wesentlich besser durchsetzen, ebenso wie der 1994 erschienene Netscape Navigator. Microsoft hingegen hat das Internet erst spät ernst genommen und seinen Internet Explorer deshalb im Jahr 1995 in aller Eile einfach hinzugekauft. Durch die Verbreitung des Browsers zusammen mit Microsoft Windows wurden die Mitbewerber im Anschluss beinahe vollständig vom Markt verdrängt. Aus Netscape Navigator ist daraufhin das Open-Source-Projekt „Mozilla“ entstanden – später wurde daraus der erfolgreiche Browser Mozilla Firefox ausgegliedert.

1996 betrat Opera die Bühne der Webbrowser und überzeugte durch solide Technik und Raffinessen in der Bedienung. Der Browser Safari, den Apple einsetzt, wurde 2003 veröffentlicht. Schließlich brachte Google im Jahr 2008 den Chrome-Browser auf den Markt. Chrome punktete von Anfang an mit guter Performance und konnte schnell Marktanteile gutmachen.

Neben diesen großen Projekten gibt es auch noch viele kleine Browser, die häufig auf dem offenen Programmcode anderer Browser aufsetzen, z.B. SRWare Iron oder Comodo Dragon (Chromium-Basis von Google Chrome). Seit Windows 10 gibt es außerdem neuerdings einen Erben des Internet Explorers: Edge.

Verbreitung der Webbrowser im Jahr 2015

Die Marktanteile der Browser lassen sich leider nicht ganz exakt bestimmen. Da nur wenige Webseiten die registrierten Browser-Zugriffe zur statistischen Auswertung freigeben, ist nur ein kleiner Teil der Gesamtzugriffe messbar. Dieser Teil lässt jedoch auf Trends bei der Verbreitung schließen.

So gibt auch die Webseite http://www.browser-statistik.de/marktanteile/ Auskunft über Browser-Marktanteile; beschränkt auf den deutschsprachigen Raum. Im Dezember 2015 liegen auf den vorderen drei Plätzen Firefox (27,1%), Chrome (26,1%) und Safari (21,1%). Mit großem Abstand dahinter folgen der Internet-Explorer (10,5%) sowie Samsung Browser (4,2%), Android Browser (3,5%) und Opera (2,9%).

Die weltweiten Statistiken auf http://gs.statcounter.com/#all-browser-DE-monthly-201412-201512 fallen jedoch etwas mehr zu Gunsten von Chrome (36,0%) und Firefox (27%) aus. Safari (14,6%) und Internet Explorer (11,4%) liegen dichter beieinander, gefolgt von Android Browser (4,2%) und Opera (2,6%).

Herausforderungen für die Web-Entwicklung

Auch wenn Vielfalt grundsätzlich begrüßenswert ist, stellt diese Fragmentierung uns als Entwickler von Webseiten und Webanwendungen vor besondere Herausforderungen. Denn obwohl es vom sogenannten W3-Konsortium Standards und Vorgaben gibt, wie ein Webbrowser HTML-, CSS- und anderen Code zu verarbeiten und Webseiten anzuzeigen hat, gibt es hier Unterschiede. Zum Beispiel wurden einige dieser Vorgaben in der Vergangenheit unvollständig dokumentiert und können deshalb von jedem Browser leicht unterschiedlich interpretiert werden. Es ist zudem schon vorgekommen, dass ein bestimmter Browser einen Standard einfach ignoriert und seinen eigenen Willen durchsetzt.

Neben verschiedenen Browserfamilien sind hierbei auch verschiedene Browserversionen problematisch, denn ältere Versionen verstehen logischerweise keinen Code, der bereits auf neueren Standards basiert. Dies stellt Entwickler vor die Wahl, entweder vollständig auf neue Funktionen zu verzichten oder aufwendige Fallback-Lösungen für ältere Browser einzubauen. Dem schließt sich die Frage an, bis zu welchem Marktanteil eines Browsers man seinen Auftritt optimieren sollte. Dies hängt dann oft mit der Zielgruppe und Arbeitsumgebung unserer Kunden zusammen.

Ein Beispiel: Schwierigkeiten machte in der Vergangenheit oftmals der Internet Explorer 6. Da der Browser mit dem erfolgreichen Windows XP vorinstalliert wird, fand und findet er gerne in größeren Firmen Verwendung – häufig mit deaktivierten Update-Möglichkeiten. Denn ein Update des Browsers könnte dazu führen, dass firmeninterne Webanwendungen nicht mehr reibungslos funktionieren, wenn diese nicht ebenfalls aktualisiert werden. Somit bleiben diese User auf einem älteren Stand der Web-Entwicklung zurück.

Auch bei Privatanwendern war die Update-Freudigkeit in der Vergangenheit nicht immer besonders groß, was sich durch die automatisierten Updatefunktionen heutiger Browser glücklicherweise gebessert hat. Die immer noch bestehende, leichte Fragmentierung wird jedoch in der Statistik unter http://www.browser-statistik.de/statistiken/versionen/ ersichtlich.

Angesichts von neuen Funktionen, besserer Performance und Sicherheitslücken, die regelmäßig „gestopft“ werden wollen, gibt es viele Gründe, regelmäßig seine Software zu aktualisieren. Vielleicht haben Sie in Zukunft ja nun einen weiteren Anlass, zumindest Ihren Browser zu aktualisieren. Damit erleichtern Sie unsere Arbeit als Internetagentur ein Stück weit …

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Schreiben Sie uns eine Mail an info@profilschmiede.de oder rufen Sie uns an unter 0221 16941290.

Öffnungszeiten zu Karneval

02.02.2016

Leev Jecke, Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag stehen wir euch an allen Tagen zur Verfügung. Nur nicht am Rosenmontag, da haben wir zu!

Schlau gemacht: Referral Spam - was man dagegen unternehmen kann

20.01.2016

Schlau gemacht: Referral Spam - was man dagegen unternehmen kann

Vermutlich jeder, der einmal damit angefangen hat, systematisch Google Analytics zu benutzen, ist früher oder später auf dieses Phänomen gestoßen: man freut sich über eine hohe Zahl an Besuchern, man freut sich wenn diese über andere Webseiten kamen und stellt bei näherer Betrachtung der Liste dann fest, dass es sich hierbei um Spam handelt. Für diese Aufrufe hat sich der Begriff „Referral Spam“ etabliert. Solche Verweise tauchen unter Domainnamen wie z.B. darodar.com oder free-social-buttons.com auf. Damit sollen Webseitenbetreiber wie Sie dazu gebracht werden, diese Domains zu besuchen und dort beworbene Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Google Analytics bietet in seinen Einstellungen zwei Funktion zum Ausblenden von Referral Spam an. Zum einen die Einstellung „Alle Treffer von bekannten Bots und Spidern ausschließen“ in den Einstellungen der Datenansicht und zum anderen die „Verweis-Ausschlussliste“ unter den Tracking-Informationen. Beide Funktionen haben aber keinen merklichen Effekt! Es gibt aber mit den von Google bereitgestellten Mitteln durchaus Möglichkeiten den Spam zu bekämpfen. Hierzu gibt es verschiedene Wege, zwei davon wollen wir vorstellen und ihre Vor- und Nachteile kurz beschreiben.

Spam effizient ausschließen: die Datenquellen

Unabhängig davon auf welche Weise wir uns des Problems annehmen möchten, benötigen wir eine gute Grundlage dafür, welche Verweise für uns überhaupt Spam sind. Im Web finden sich verschiedene einschlägige Listen mit URLs von denen der Referral Spam ausgeht: wir haben uns für diese frei auf GitHub verfügbare Liste entschieden. Sie ist recht umfangreich und liegt in verschiedenen einfach weiterzuverarbeitenden Formaten vor.

Von der Domainliste zum funktionierenden Spamfilter

Die als Konfigurationsdateien für verschiedene Webserver vorliegende Form der Daten (z.B. .htaccess für Apache oder .conf für NGINX) nutzt uns leider noch nicht viel: die Verursacher des Referral Spams rufen unsere Webseiten nicht tatsächlich auf. Sie generieren Google Analytics Codes auf Zufallsbasis und führen dann entsprechende Skripte auf dem eigenen Server aus. Diese „Besucher“ waren also nie wirklich auf unserer Webseite!

Um schnell und einfach zu einer in Google Analytics nutzbaren Form unserer Sperrliste zu kommen, haben wir ein Skript geschrieben, welches aus der Liste einen sog. „Regulären Ausdruck“ mit der passenden Syntax generiert. So können wir Updates der verwendeten Liste oder auch eigene individuelle Sperren unkompliziert in das von uns benutzte Segment einfügen.

Variante 1: Ein gefiltertes Segment

Eine Art zur Verhinderung der Anzeige von Bots in Google Analytics ist die Erstellung eines Segments, welcher nur Bots ausschließt und die echten Nutzer weiterhin anzeigt. Das geschieht am besten mit einem Regulären Ausdruck, der die einschlägigen Verweisquellen (bei uns sind es gegenwärtig über 400) aus der Datenansicht herausfiltert.

  • Vorteil: Diese Art von Spamfiltern lassen sich für den Eigenbedarf recht einfach aus vorhandenen Spamlisten ergänzen und um eigene Einträge erweitern.
  • Vorteil: Der Nutzer kann diesen einen Filter in allen seinen Properties (also in Google Analytics angelegten Webseiten) benutzen. Ein solches Segment bietet also eine gute Grundlage um z.B. einem Kunden genau über die Nutzung seiner Webseite berichten zu können.
  • Nachteil: Einem anderen User, der ebenfalls Zugriff auf die Property hat, ist damit nicht geholfen.
  • Nachteil: Man muss dieses Segment bei der Betrachtung der Daten immer wieder manuell auswählen, es lässt sich nicht voreinstellen.

Variante 2: Filter auf Ebene der Datenansicht

Es gibt eine Alternative, die einige der Probleme mit der Benutzung von Segmenten aus dem Weg räumt: ein Filter auf der Ebene der Datenansicht selbst. Bevor wir anfangen auf diese Weise die Daten zu filtern, ist es wichtig, dass wir zunächst eine neue Datenansicht erstellen. So haben wir immer die ursprüngliche Datenansicht mit allen Daten zum Abgleich, ergänzt durch unsere gefilterten Ansichten. Dadurch kann verhindert werden, dass über betroffene Zugriffe überhaupt erst Daten erfasst werden.

  • Vorteil: Die bereinigten Daten stehen allen Nutzern mit Zugriff auf die Datenansicht zur Verfügung.
  • Nachteil: Google beschränkt die Länge dieser Filter. Bei effektiver Nutzung der bestehenden Möglichkeiten ist also die Einrichtung und Pflege von wenigstens zwei bis drei Filtern für eine gute Abdeckung der Spamquellen erforderlich. (Dieser Aufwand ist aber aus unserer Sicht durchaus vertretbar und kann von uns gut für unsere Kunden umgesetzt werden.)
  • Nachteil: Der Filter greift nur für zukünftige Spamaufrufe.

Nach Umsetzung einer oder beider Varianten sollten Sie auf jeden Fall Verweisquellen für Ihre eigene Seite durchschauen. Aller Voraussicht nach finden sich dort weitere Spamquellen.

 

Fazit: Dieses Problem wird uns noch länger beschäftigen

Für uns ist der gegenwärtige Stand im Umgang mit diesem Problem jedenfalls eine Mischform. Wir generieren aus der vorliegenden Sperrliste den Code für ein umfangreiches Segment für unseren eigenen Gebrauch, daneben erstellen wir Datenansichten mit Filtern, die den gröbsten Spam herausfiltern.

Das Fazit zu diesem Thema fällt zurzeit leider noch ernüchternd aus: Referral Spam wird uns leider noch länger „erhalten bleiben“. Im Alltag gibt es Wege mit dem Thema umzugehen, aber wer detailliert und belastbar erfassen möchte, woher die Besucher seiner Webseite kommen, muss hier leider immer wieder Arbeit investieren. Für uns ist auch nicht verständlich, warum Google selbst das Thema nicht intensiver angeht.

Haben Sie Fragen zum Umgang mit Referral Spam auf Ihrer Präsenz? Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat bei der Spambekämpfung, bei Fragen zu Google Analytics und vielen anderen Themen zur Verfügung.

Mit Facebook zu neuen Kunden: (insbesondere) für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll – Teil 2

11.12.2015

Mit Facebook zu neuen Kunden: (insbesondere) für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll – Teil 2

Im ersten Teil unseres Social Media Dossiers haben wir über die Einrichtung, die Zielgruppe und einen Redaktionsplan für die Inhalte geschrieben. Im zweiten und letzten Teil beleuchten wir weitere interessante Aspekte.

 

Bitte beachten: Interessante Inhalte statt Werbeaussagen

Wichtig bei den Inhalten ist eine gesunde Mischung verschiedener Aspekte: Vermeiden Sie pausenlose Selbstbeweihräucherung und „Marketing-Sprech“!

Um das Interesse Ihrer Fans nicht zu verlieren, gibt es Inhalte, die Sie zweifelsohne vermeiden sollten. Beobachten Sie welche Art von Inhalten Sie selber bei den Facebook-Seiten anderer Unternehmen eher abschreckt. Vermutlich finden auch Sie regelmäßige eindeutige Werbebeiträge eher weniger interessant. Dies ist zu Anfang etwas gewöhnungsbedürftig, da Sie normalerweise Ihr Unternehmen gezielt mit positiven Aussagen bewerben. An dieser Stelle unterscheiden sich soziale Netzwerke wie Facebook deutlich von der klassischen Werbewelt. Hier ist der Eindruck einer lockeren Offenheit in der Regel wichtiger als das regelmäßige Verbreiten positiver Aussagen über das eigene Unternehmen.

Verwenden Sie Bilder um die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Statistiken belegen es immer wieder: Beiträge mit Bildern werden weitaus häufiger beachtet als reine Textmeldungen, die in der täglichen Datenflut oftmals untergehen.

 

Nicht zu verachten: Erfolge messen und finanzielle Aspekte

Nachdem einige Zeit verstrichen ist, sollten Sie versuchen, den Erfolg Ihres Auftrittes zu messen. Dazu sollten Sie sich noch einmal die Ziele mit denen Sie Ihr Unternehmen bei Facebook angemeldet haben, vor Augen halten. Ging es Ihnen z.B. darum mehr Besucher auf Ihre Webseite zu locken, dann können Ihnen Werkzeuge wie Google Analytics dabei helfen, Ihren Erfolg zu kontrollieren. So können Sie dann eine bessere Entscheidung über Ihre weitere Vorgehensweise treffen.

Wie so oft gilt auch hier: Viel sinnvoller als ein sprunghaftes Wachstum am Anfang ist ein langsames aber stetiges Wachstum Ihrer Seite. Machen Sie sich also keine Sorgen, wenn Ihnen nicht gleich am ersten Tag neue Fans die Türe einrennen. Haben Sie aber stets die Entwicklung Ihrer Seite im Auge (Nachrichten, Kommentare). Beobachten Sie z.B. welche Inhalte gut ankommen und welche eher auf wenig Interesse stoßen. Natürlich können Sie die Reichweite Ihrer Beiträge auch erhöhen, indem Sie diese kostenpflichtig von Facebook bewerben lassen. Beachten Sie aber, dass es wichtig ist, eine genaue Definition Ihrer Zielgruppe zu haben, wenn eine solche Maßnahme erfolgreich sein soll.

Facebook erweckt oft den Eindruck einer Plattform, auf der Sie kostenlos eine große Zahl an Menschen erreichen können. Auch wenn das Konto bei Facebook tatsächlich kostenlos ist, sollten Sie sich trotzdem Gedanken über Ihr Zeit- und Werbebudget machen. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, was Sie mit Ihrer Präsenz auf Facebook erreichen wollen, als auch was Sie bereit sind für diese Ziele zu investieren.

Kosten für den Betrieb Ihrer Präsenz auf Facebook können an verschiedenen Stellen entstehen: Texte müssen geschrieben, Bilder für Beiträge entweder gekauft oder fotografiert werden und auch die Kommentare der Benutzer zu lesen kostet einiges an Zeit, wenn die Seite einmal eine gewisse Beliebtheit erreicht hat. Ob Sie diese Arbeiten selbst durchführen oder eine Agentur wie die profilschmiede damit beauftragen – machen Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken über die „Fanpflege“.

 

Unser Fazit: Potenzial und Herausforderungen

Social Media Marketing ist nicht so kompliziert, wie es sich vielleicht vermuten lässt. Wenn Sie sich ein Stück weit mit der richtigen Herangehensweise beschäftigen, können Sie durch eine erfolgreiche Präsenz bei dem Schwergewicht Facebook gleich eine ganze Reihe von Zielen erfüllen. Sie können

  • Kunden gewinnen,
  • Mitarbeiter anwerben oder
  • die Bekanntheit Ihres Unternehmens in einer gewünschten Zielgruppe steigern.

Egal wofür Sie sich entscheiden: Sie haben vielfältige Möglichkeiten, wenn Sie diese zu nutzen wissen. die profilschmiede kann Ihnen besonders in der Anfangsphase wichtige Hilfestellungen geben. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und erhalten von erfahrenen Profis wichtige Hinweise dazu, wie Sie selbst Ihre Facebook-Seite erfolgreich aufbauen und kontinuierlich pflegen. So oder so: wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Haben Sie die Ausführungen neugierig gemacht? Dann zögern Sie nicht und sprechen mit einem unserer Mitarbeiter über die Potentiale von Social Media Marketing, insbesondere Facebook, und wie wir Sie darin unterstützen können. Unsere Rufnummer: 0221 16941290.

 

Hier geht es zu Teil 1.

Mit Facebook zu neuen Kunden: (insbesondere) für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll – Teil 1

04.12.2015

Mit Facebook zu neuen Kunden: (insbesondere) für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll – Teil 1

Social Media Marketing ist über die letzten Jahre immer wichtiger geworden. Ein Schwergewicht in diesem Bereich ist dort zweifelsohne Facebook. Große Unternehmen sind dort heute genauso selbstverständlich vertreten wie auch viele kleine und mittlere Unternehmen. Oft ist das Thema aber besonders für Neueinsteiger mit vielen Fragen verbunden, wir versuchen einige davon zu beantworten.

 

Erste Schritte: Anmeldung und Einrichtung der Seite

Um eine Seite bei Facebook anlegen zu können, brauchen Sie zunächst einmal ein Facebook-Konto. Sie können hierfür auch Ihr privates Konto verwenden (die Besucher werden das im weiteren Verlauf nicht erfahren). Sie können später weitere Nutzer, etwa Mitarbeiter oder eine Agentur, für die Verwaltung der Seite hinzufügen. Nach der Einrichtung sollten Ihre ersten Schritte darin bestehen, die Grundinformationen einzutragen: Daten zu Ihrem Unternehmen, eine Beschreibung, Ihre Adresse, ein Titelbild und Ihr Logo. So können Sie dafür sorgen, dass Ihre Seite von Anfang an auf Besucher einen ansprechenden Eindruck macht. Beachten Sie beim Hochladen von Titelbild und Logo die von Facebook gemachten Vorgaben zur Größe (Tipp: eine Übersicht über die Größen für Logos und Titelbilder finden Sie hier), um sicherzustellen, dass Ihre Grafiken nicht etwa willkürlich zugeschnitten werden.

Ein wichtiger Schritt am Anfang Ihrer Aktivität auf Facebook ist außerdem die Definition Ihrer Zielgruppe. Nur so können Sie festlegen, was Sie mit Ihren Beiträgen erreichen wollen und welche Art der Ansprache passend ist, um mit Ihrer Zielgruppe zu kommunizieren.

Eine solche Zielgruppendefinition kann aus einer Vielzahl von Merkmalen bestehen, etwa dem Alter, Familienstand, Beruf oder den Interessen, die Menschen bei Facebook angegeben haben. Sie können den Umfang dieser Zielgruppen ermitteln, in dem Sie sich in die Einstellungen zum Erstellen einer Werbeanzeige begeben und dort die potenzielle Reichweite einer Anzeige mit den entsprechenden Filtern konfigurieren. Am Ende sollten Sie eine klare Vorstellung davon haben, welche Menschen Sie erreichen wollen und was der Zugang zu diesen Menschen für Ihr Unternehmen bedeutet: also etwa die direkte Gewinnung von Neukunden oder die Steigerung Ihrer Bekanntheit.

 

Die Inhalte: Fans gewinnen und behalten

Nachdem Sie Ihre Seite eingerichtet haben, geht es daran, sie mit Inhalten zu füllen. Dieser Punkt ist zweifelsohne die größte Herausforderung. Wichtig ist nämlich, dass Ihre Inhalte grundsätzlich für andere Nutzer interessant sein sollten. Sie sollten sich vor Augen halten, dass hier Ausdauer gefragt ist, wenn Sie das Interesse der Besucher hochhalten wollen. Erstellen Sie einen Redaktionsplan. In diesem Plan können Sie festlegen, wann Sie und Ihre Mitarbeiter Beiträge auf Facebook veröffentlichen. So haben Sie einen Überblick darüber, wann Sie anfangen sollten, Beiträge zu schreiben und können sich rechtzeitig auf die Suche nach einem neuen Thema machen. Genauso können Sie auch festlegen, wer in einem bestimmten Zeitraum dafür verantwortlich ist, die Facebook-Seite im Auge zu behalten und auf Nachfragen und Kommentare der Besucher zu antworten.

Versuchen Sie nicht nur über Dinge zu schreiben, die direkt für Ihr Unternehmen von Bedeutung sind. Blicken Sie auch einmal über den Tellerrand hinaus. So ist Ihre Facebook-Seite auch für Menschen interessant, die sich nicht nur mit Ihren Leistungen und Produkten umgeben wollen.

  • Beschäftigen Sie sich mit Themen, die etwas mit Ihrer Branche generell zu tun haben oder die für Ihre Kunden interessant sind könnten (ein Blick hinter die Kulissen des Unternehmens; Mitarbeiter und ihre Funktion vorstellen).
  • Wenn Ihr Unternehmen über eine regionale Ausrichtung verfügt, dann können dies auch Themen sein, die weniger eine branchenspezifische, sondern eine lokale Bedeutung haben (der lokale Fußballverein, das Straßenfest, etc.).

Beachten Sie, dass die Kommunikation auf Facebook in zwei Richtungen läuft: gehen Sie auf die Reaktionen zu Ihren Beiträgen ein, seien Sie auch für kritische Kommentare offen, und pflegen Sie auch hier einen freundlichen, eher lockeren Umgangston.

Tatsächlich sind soziale Netzwerke wie Facebook nicht für alle Unternehmen gleichermaßen zugänglich. Dabei spielt eine Reihe von Faktoren eine Rolle. Der vermutlich wichtigste Faktor ist die Branche in der Sie aktiv sind. Unternehmen im Gesundheitswesen etwa werden es schwerer haben, Menschen dazu zu bringen, Beiträge über Probleme von denen diese betroffen sind, mit „Gefällt mir“ zu markieren als Unternehmen im Bildungsbereich, bei denen dies stärker sozial akzeptiert ist. Auch hier kann eine ausgewogene Mischung der Beiträge helfen; Themen die etwas abseits des eigentlichen Geschäfts Ihres Unternehmens liegen, können für viele Menschen zugänglicher sein. Achten Sie aber darauf, dass die von Ihnen angerissenen Themen für Ihr Unternehmen angemessen sind.

Im zweiten Teil unserer Facebook-Empfehlungen beleuchten wir weitere inhaltliche Aspekte, die Erfolgsmessung und geben eine Einschätzung zu Facebook als Vertriebskanal ab.

Warnung vor der Abzocke mit Google AdWords

03.11.2015

Warnung vor der Abzocke mit Google AdWords

Seit einigen Wochen sprechen uns Kunden vermehrt an, sie hätten ein attraktives Flatrate-Angebot für die Werbeschaltung bei Google AdWords erhalten: X Euro Einsatz und eine garantierte Position Y bei einem Höchstbudget Z für alle (!) Klicks auf die Anzeigen. Wir konnten das nicht glauben, aber genauso wenig wie wir beweisen können, ob wir alleine im Universum sind, schwang die ganze Zeit Skepsis mit.

Zwei unabhängige Anrufe bei Google so wie ein interessanter Beitrag eines gehörnten Kunden brachten die Gewissheit, dass wir es hier mit einer üblen Form der Abzocke zu tun haben. Der Beitrag des „Opfers“ ist abrufbar unter www.ra-poeppel.de/solution-4-business-pawel-brych-alles-lug-und-abzocke/. Der dort aufgeführte Name des „Täters“ deckt sich nicht mit den Anbieternamen, die wir kennen. Hier ist also doppelte Vorsicht geboten! Unser Beispiel:

 

Bitte lassen Sie die Finger von solchen Flatrate-Angeboten!

Die Schaltung bei Google mag hier und da teuer sein, aber es ist aus unserer Sicht nach wie vor die transparenteste Bezahlmethode (nur wenn der User auf ihre Anzeige klickt und somit auf Ihre Webseite gelangt, wird bezahlt), die ohne Mindestvertragslaufzeit oder Mindestumsätze auskommt. Zudem ist es ein guter Weg, um kurzfristig Besucherströme zu generieren. In Kombination mit SEO ist AdWords oftmals ein unverzichtbares Instrument im Online-Marketing-Mix.

Agenturen, die ihre Honorare nicht aufdecken oder aber pauschal am Umsatz mitverdienen, sind zunächst einmal kritisch zu betrachten. Es mag vielleicht gute Gründe geben, aber eine Abrechnung, die sich an der Komplexität der Kampagne(n) orientiert, ist aus unserer Sicht immer noch die beste Wahl. So handhabt es die profilschmiede nun seit bereits knapp 10 Jahren erfolgreich.

 

Vertrauen Sie auf kompetente Beratung in dem Bereich!

Gutscheine für AdWords-Neukunden sind bei uns ebenso zu erhalten wie ein engagiertes Team, das sich für Sie und Ihren Erfolg einsetzt. Ohne dubiose Mittel.

15 Jahre profilschmiede

03.10.2015

15 Jahre profilschmiede

Der 3. Oktober ist nicht nur der Tag der Deutschen Einheit. Nein, an diesem Tag feiert auch unsere Agentur jedes Jahr Geburtstag. Nun möchten wir diese Meldung nicht dazu nutzen, um kundzutun wie toll wir sind und was wir schon alles angeblich umgesetzt haben.

Wir sind lediglich stolz auf das Erreichte und bedanken uns in aller Form bei unseren Kunden, Partnern und Lieferanten ohne die dies sicherlich nicht möglich gewesen wäre. Auf die nächsten 15 Jahre!

Erfolgreiche Teilnahme am Internet Sales Award 2015

21.09.2015

Erfolgreiche Teilnahme am Internet Sales Award 2015

Der Internet Sales Award wird jedes Jahr von  »kfz-betrieb«, dem meistgelesenen Fachmagazin im Kfz-Gewerbe, mit den Branchenpartnern Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, DAT Group und mobile.de vergeben.

In diesem Jahr haben wir gemeinsam mit unserem langjährigen Kunden Opel Bauer an diesem viel beachteten Wettbewerb teilgenommen. Die im letzten Jahr von uns generalüberholte Webseite www.opelbauer.de kam dabei bei der Jury so gut an, dass wir es auf Anhieb in die Top10 schafften. Bei der Preisverleihung im Rahmen der IAA in Frankfurt sahen wir dann, mit welchen Schwergewichten (Hauptniederlassungen, Mehrmarkenhäuser, große Budgets) wir den Wettbewerb erfolgreich aufgenommen haben.

Das macht uns doppelt stolz, zumal auch unser Kunde sehr zufrieden mit der Resonanz von Opel aus Rüsselsheim war. In zwei Jahren greifen wir wieder an, versprochen.

Ausführlicher Artikel bei www.kfz-betrieb.de über Opel Bauer

Schlau gemacht: Das eigene Google My Business Profil

20.07.2015

Schlau gemacht: Das eigene Google My Business Profil

Wer ein eigenes Unternehmen hat oder für das Marketing verantwortlich zeichnet, sollte alle kostenlosen Möglichkeiten zur Werbung nutzen, insbesondere beim Branchenführer Google. Das Werkzeug dort lautet Google My Business; eine vielversprechende Möglichkeit der Kundengewinnung und längst nicht nur für lokale Geschäfte interessant (auch wenn es für die besonders wichtig ist).

Der nächste Kunde ist (vielleicht) nur einen Klick entfernt

Mit Google My Business erscheint das eigene Unternehmen in der Google-Suche und in Google Maps. So können Kunden jederzeit Kontakt aufnehmen falls sie nach der Branche (oft in Kombination mit der Stadt) gesucht haben. Mit Hilfe dieses Eintrages können Sie den Besuchern weiterführende Informationen zu Ihrem Unternehmen präsentieren, ohne viel Aufwand. Das Ergebnis: Sie treten mit Kunden leichter in Kontakt, können durch eine Verknüpfung mit Ihrem Google+ Profil von Bewertungen profitieren und erhalten übersichtliche Analysen der eigenen Reichweite. Nach kurzer Zeit erhalten Sie so eine ansehnliche Visitenkarte, die sofort zum Vorschein kommt, wenn über Google nach Ihnen gesucht wird. Und das alles ist kostenlos!

Wir helfen, die lokale Auffindbarkeit zu erhöhen

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Erstellung eines solchen Eintrages bedarfsgerecht. Neben den zentralen Kontaktdaten kann man seinen eigenen Eintrag bspw. noch mit weitergehenden Informationen wie Bilder, Öffnungszeiten und sogar eine 360° Begehung ausstatten. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an, wir unterstützen Sie gerne bei dieser Maßnahme des lokalen Online-Marketings.

Die Mühe lohnt sich, denn mit jedem Eintrag tragen Sie nicht nur zu einem besseren Ranking in den lokalen Suchergebnissen bei, sondern schaffen einen neuen, wertvollen Kontaktpunkt zu Ihren zukünftigen Kunden.

Google Partner

15.06.2015

Google Partner

Regelmäßige Fortbildungen - und sei es "nur" in Webinaren am PC - sowie die Weitergabe von Wissen an unsere Kunden gehört für uns zum guten Ton einer Agentur. Siehe dazu auch SEO, SEA? SOS!

Nach vielen Jahren im Umgang mit zahlreichen Google Diensten haben wir Prüfungen in AdWords und Analytics abgelegt und dürfen uns nun auch Google Partner nennen. Unser Wissen werden in künftigen Prüfungen erneut dokumentieren, um den Partnerstatus auch beizubehalten.

Schlau gemacht: Besseres Google-Ranking für verschlüsselte Webseiten

22.05.2015

Vielleicht ist Ihnen auch schon einmal aufgefallen, dass es Webseiten gibt, bei denen der Internetadresse ein „https://“ anstelle eines „http://“ vorangestellt ist. Bei Webseiten, die über das HTTPS-Protokoll aufgerufen werden, ist die Verbindung zwischen dem Server, der die Seite ausliefert und dem Client, also Ihrem Internetbrowser, immer über eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung gesichert.

HTTPS – das Protokoll für sichere Datenübertragungen

Die verschlüsselten Daten lassen sich bei der Übertragung  nur noch vom Client und vom Server entschlüsseln und können nicht so einfach von außen abgegriffen werden.  Eingesetzt wird HTTPS deshalb vor allem bei Webseiten, auf denen sensible Daten übermittelt werden, also zum Beispiel bei Onlineshops (Adressdaten, Zahlungsdaten,…). Aber auch bei allen anderen Arten von Seiten ist der Einsatz von HTTPS zunehmend von Vorteil.

Rankingfaktor Verschlüsselung

Seit August letzten Jahres nämlich erhalten Webseiten, die über HTTPS ausgeliefert werden, einen Ranking-Bonus in der Google-Suche. Wie hoch dieser ausfällt, kann außer Google selbst wohl niemand genau sagen, und außer der Verschlüsselung fließen natürlich zahlreiche andere Faktoren in die Reihenfolge der Google-Suchergebnisse mit ein. Fakt ist jedoch, dass der SSL-Bonus dazu führen kann, dass eine HTTPS-Seite eine bessere Platzierung bekommt als eine konkurrierende Webseite, die keine Verschlüsselung verwendet.

Hinzu kommt, dass eine verschlüsselte Verbindung – bei vielen Browsern zu erkennen an einem kleinen Schloss neben der Internetadresszeile – dem Nutzer signalisiert, dass dem Betreiber der Seite Datenschutz und Sicherheit seiner Besucher wichtig sind. Das ist auch abseits des Google-Rankings eine wichtige Botschaft an die Besucher der Seite, die Vertrauen schafft.

Verschlüsselung wird wichtiger – auch auf Ihrer Webseite?

Gerne erörtern wir mit Ihnen gemeinsam, welche Vorteile der Einsatz von SSL bei Ihrer Webseite bringt und welches der verfügbaren Zertifikate am besten zu Ihren Anforderungen passt. Natürlich richten wir die Verschlüsselung auf Wunsch auch direkt für Sie ein. Rufen Sie uns einfach unter 0221 16941290 an,und lassen Sie sich zu dem Thema beraten oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Schlau gemacht: Bilanzielle Behandlung von Aufwendungen für einen Internetauftritt

20.04.2015

Für die meisten Unternehmen gehört es heute einfach dazu, einen Internetauftritt zu haben: von einer einfachen Präsenz mit den Eckdaten zum Unternehmen, über die aufwändig gestaltete Imagepräsenz bis hin zu großen Portalen, die eine Vielzahl an Funktionen bieten. Für alle Varianten gilt grundsätzlich: Sie zu erstellen ist mit (Zeit-)Aufwand und Kosten verbunden. Es liegt also nahe, sich damit zu beschäftigen, wie mit diesen bilanziell umgegangen wird.

Zum weiteren Verständnis ist es wichtig einen Überblick über die beiden relevanten Bilanzarten zu haben. Die Handelsbilanz dient als Übersicht für das Unternehmen und seine Eigentümer. Die Steuerbilanz ermittelt den zu versteuernden Gewinn eines Unternehmens. In beiden Bilanzen muss die Erstellung Ihrer Webseite angemessen berücksichtigt werden.

Die Webseite: verschiedene Betrachtungsweisen

Für die bilanzielle Bewertung einer Webseite ist zunächst wichtig:

  • Haben Sie oder Ihre Mitarbeiter die Seite selber erstellt?
  • Handelt es sich um eine Webseite, das in erster Linie als Werbemittel dient oder um einen Onlineshop?

Aus bilanzieller Sicht ist die Antwort auf diese beiden Fragen wichtig.

Wenn Ihr Unternehmen die eigene Webseite selber erstellt hat, dann handelt es sich bei den Kosten um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Anders verhält es sich, wenn Sie Ihre Webseite von einer Internetagentur wie der profilschmiede oder einem Freelancer erstellen lassen. Dann ist es wichtig in welchem Vertragsverhältnis Sie zueinander stehen. Dieses entscheidet darüber, wer etwaige Risiken trägt, was das entscheidende Kriterium ist.

  • Vereinbaren Sie und der Auftragnehmer einen Werkvertrag, dann liegen die Risiken beim Auftragnehmer (§ 631 BGB). Hier gilt für die Webseite sowohl handels- auch steuerlich ein Bilanzierungsgebot.
  • Bei Dienstverträgen hingegen liegen die Risiken bei Ihnen. In diesem Fall wird bilanztechnisch nicht mehr vom Erwerb der Internetseite ausgegangen und eine Aufführung in der Aktivseite Ihrer Bilanz ist nicht möglich.

Diese Aussagen gelten allerdings in erster Linie für Webseiten, die als Werbung für Ihr Unternehmen dienen, Onlineshops können da schon anders gehandhabt werden. Etwas unklar bleibt der Zeitraum, über den sie Ihre Webseite abschreiben können: Webseiten sind nämlich in den dafür zugrunde gelegten AfA-Tabellen nicht aufgeführt. Daher werden sie oft wie erworbene Software behandelt und über drei Jahre abgeschrieben.

Die Domain: Ihre Adresse im Internet

Neben der Webseite selber bringt auch die Domain Kosten mit sich. Sie ist die Adresse unter der Ihre Webseite zu erreichen ist, eine griffige und kurze Domain ist oft ein wichtiger Erfolgsfaktor. Sie wird durch eine zentrale Vergabestelle bereitgestellt, dies erfolgt im Rahmen eines Werkvertrags. Es handelt sich dabei also um einen entgeltlichen Erwerb.

Die Domain ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut und muss in beiden Bilanzarten auftauchen (Stichwort Bilanzierungsgebot). Abgeschrieben werden kann sie hingegen nicht, da sie sich nicht abnutzt (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen: III R 6/05). Erst wenn Sie die Domain veräußern, entsteht ein Verlust oder Gewinn. Die Gebühren, die ein Provider wie die profilschmiede für die Domain nimmt, sind aber normale Betriebsausgaben.

Laufende Kosten: die Pflege Ihrer Webseite

Eine Webseite verursacht neben ihrer Anschaffung oft auch laufende Kosten. Sie sind sofort absetzbare Betriebsausgaben, dies gilt für Webhosting, inhaltliche Änderungen, Anpassungen an den technischen Fortschritt oder unwesentliche Veränderungen. Tatsächlich können auch Kosten für die Erweiterung oder Verbesserung Ihrer Internetseite unter diese Kategorie fallen, hier muss im Einzelfall geprüft werden ob es sich dabei noch um Anpassungen Ihrer bisherigen oder um die vollständige Überarbeitung der Webseite handelt. Letzteres, auch als Relaunch bekannt, ist mit der Erstellung einer neuen Webseite gleichzusetzen.

Unser Fazit

Die bilanzielle Behandlung ist ein komplexes Thema und sicherlich eine Auslegungssache von Ihnen, Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt. Haben Sie Fragen zu dem komplexen Thema „Investition Webseite“? Wir verweisen Sie gerne weiter an die Kanzlei der GTK Steuerberater in Brühl. Unter ihrer kräftigen Mithilfe ist dieser Text entstanden.

PS: Ein neues/altes Thema kommt durch die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes u.U. auch auf Sie zu. Denn jedes Unternehmen, das Leistungen von selbständigen Kreativen im Wert von mehr als 450 € verwertet, wird zur Zahlung der entsprechenden Künstlersozialabgabe herangezogen. Und somit dann auch die gute Nachricht zum Schluss – Leistungen der profilschmiede fallen nicht darunter.

Schlau gemacht: Für Mobilgeräte optimierte Webseiten erhalten bessere Google-Platzierungen

20.03.2015

Wie Google kürzlich in seinem „Google Webmasters“-Blog bekannt gab, werden Webseiten, die nach dem „Responsive Webdesign“ entwickelt wurden, demnächst bessere Platzierungen in den Google-Suchergebnissen bekommen als herkömmliche Webseiten. Die geräteübergreifende Nutzbarkeit von Webseiten gewinnt damit noch mehr an Bedeutung.

Was bedeutet das genau?

Bereits seit einiger Zeit werden in der mobilen Version der Google-Suchergebnisseite Webseiten, die für Mobilgeräte geeignet sind – also im Idealfall responsive sind – mit einem kleinen Hinweis versehen, der dem Nutzer signalisiert, dass diese Seite gut auf Smartphone, Tablet und Co. funktioniert.

Am 21. April dieses Jahres folgt der nächste Schritt. Die Nutzbarkeit auf Mobilgeräten ist ab diesem Termin auch ein sogenanntes „Rankingsignal“. Einfach ausgedrückt: Nutzer werden bei Suchanfragen eher hochwertige Ergebnisse erhalten, die sowohl für ihre Anfragen relevant als auch für ihre Geräte optimiert sind.

Was sind die Hintergründe?

In der Vergangenheit wurde ein Großteil der Suchanfragen bei Google von Desktop-PCs oder Notebooks aus gestartet, die dank relativ großer Monitore keine Probleme bei der Darstellung von Webseiten bereiten. Mit der zunehmenden Popularität von Smartphones, Tablet und anderen Mobilgeräten und einer stetig wachsenden Vielfalt an Bildschirmgrößen- und formaten, hat sich dies jedoch in den letzten Jahren dramatisch geändert.

Für das Jahr 2015 rechnet der Konzern aus Kalifornien damit, dass mehr Suchanfragen über Mobilgeräte als über herkömmliche PCs getätigt werden. Und da es sich Google seit jeher zum Ziel gesetzt hat, dem Nutzer nur die bestmöglichen und nützlichsten Suchergebnisse zu liefern, ist die Priorisierung von responsiven Webseiten nur ein weiterer konsequenter Schritt. Denn was würde es beispielweise einem Smartphone-Nutzer bringen, wenn die Suchmaschine ihm eine Webseite empfiehlt, die zwar alle gesuchten Informationen bereitstellt, aber auf seinem Smartphone einfach nicht korrekt dargestellt und der Text nicht ohne weiteres lesbar ist?

Unser Fazit: Die Zukunft ist mobil, seien Sie es auch

Die Notwendigkeit einer Optimierung für Mobilgeräte ist von Einzelfall zu Einzelfall sehr unterschiedlich. Wenn der größte Anteil Ihrer Kunden Ihre Präsenz nur über den PC aufruft, ist ein Umbau der Webseite beispielsweise nicht zwingend erforderlich. Tatsache ist jedoch, dass die Zahl der mobilen Abrufe stetig wächst und den klassischen Desktop-User dauerhaft verdrängen wird. Das zeigen auch unsere Ergebnisse bei zahlreichen Projekten, die wir mit Google Analytics betreuen.

Ob eine Optimierung bei Ihrer Webseite bereits heute ratsam ist oder nicht, überprüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Eine erste Hilfe stellt ein von Google bereitgestelltes Tool. Bestehen Sie diesen Test, können Sie sich für den 21. April entspannt zurücklehnen. Oder: Rufen Sie uns einfach unter 0221 16941290 an und lassen Sie sich zu diesem Thema beraten!

Schlau gemacht: Mit Content Marketing Kunden gewinnen und binden

19.01.2015

Content Marketing bleibt, wie so viele andere Marketingbegriffe auch, oft sehr schwammig. Daher wollen wir Ihnen dieses immer wichtiger werdende Konzept ein wenig näher bringen. Kurz gesagt verstehen wir unter dem Begriff die Generierung relevanter und interessanter Inhalte, welche die Sichtbarkeit einer Seite im Web erhöhen. Darüber hinaus beinhaltet der Begriff auch die Vermarktung dieser Inhalte, also die Maßnahmen, die getroffen werden, um diese möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Es handelt sich hierbei besonders um Inhalte deren Ziel es in erster Linie nicht ist, den Abverkauf der eigenen Produkte oder Dienstleistungen kurzfristig anzukurbeln. Im Vordergrund steht die Schaffung eines Mehrwerts für den Leser: das kann eine interessante Story um ein Produkt oder ein Blick hinter die Kulissen eines Unternehmensprozesses sein. Mehr dazu weiter unten.

Inhalte sollen Leser fesseln

Seit einiger Zeit wird es immer wichtiger, auf einer Internetpräsenz Inhalte zu bieten, die für Besucher auch tatsächlich von Interesse sind. Dazu tragen insbesondere auch Maßnahmen von Google bei, die diesen Aspekt zur Sicherung der Qualität von Suchergebnissen bei Google selber verstärkt ins Gewicht fallen lassen. Content Marketing ersetzt dabei keinesfalls klassische SEO-Maßnahmen; es ist vielmehr ein neuer Aspekt eines ausgewogenen Online-Marketing-Mixes. Es ist demnach an der Zeit, umzudenken und der (hohen) Qualität an Inhalten gerecht zu werden.

Bedürfnisse der Kunden feststellen – das E.A.T.-Modell

Bevor Inhalte für Internetseiten konzipiert und verfasst werden können, müssen die Bedürfnisse der Kunden ermittelt werden. Das E.A.T.-Modell bildet hier drei Stützpfeiler:

  • Expertise
  • Autorität
  • Vertrauen (engl. Trustworthiness)

Damit dieses Modell funktioniert, müssen alle genannten Begriffe Hand in Hand miteinander gehen. Durch die Expertise kann man sich als Autorität profilieren. Als Folge wird das Vertrauen potenzieller Kunden gewonnen.

Die Instrumente des Content Marketing

Content Marketing ist im Idealfall keine „Ein-Kampagnen-Lösung“. Um eine maximale Reichweite zu erreichen, braucht es mehr, als eine Webseite, auf der die Inhalte vorhanden sind. Bestimmte Instrumente ermöglichen eine breite Streuung Ihrer Inhalte; folglich hat Ihr Projekt eine deutlich bessere Reichweite. Folgende Instrumente können bedient werden:

  • Infografiken: komplexe Inhalte veranschaulichen
  • Experteninterview: Fachwissen von anerkannten Personen verbreiten
  • E-Books: eigenes Wissen bündeln
  • Ratgeber: Antworten auf anspruchsvolle Fragen verbreiten
  • Blogging: Themen, die auch nicht das Tagesgeschäft betreffen, entwickeln
  • Gewinnspiele: aktives Einbinden der Zielgruppe
  • Videos: der Klassiker mit How-to-Videos oder originellen Spots

Wie Social Media weiterhelfen kann

Soziale Netzwerke, wie Facebook, Google+, LinkedIn, Instagram, Xing etc. sind hilfreiche Instrumente, wenn es um die erfolgreiche Vermarktung Ihrer Inhalte geht. Die maximale Reichweite wird durch das Teilen von einzigartigen Inhalten (unique content) erreicht. Jemand sieht Ihren Beitrag, findet ihn interessant und hat sofort das Gefühl, dass auch andere Menschen daran teilhaben sollten. Er teilt ihn im Idealfall in den sozialen Medien wie Facebook. Alle seine „Freunde“ werden diesen Beitrag auf seiner Pinnwand sehen können – je nach Einstellung der Privatsphäre auch Freunde von Freunden oder sogar die breite Öffentlichkeit. Mit einem Klick ist es also möglich, Tausende von Nutzer zu erreichen, wenn der Inhalt ansprechend genug ist. So macht Ihr Beitrag binnen kürzester Zeit die „Runde“. Potenzielle Kunden lauern überall, sie zu erreichen ist das Ziel. Social Media ist dabei ein Aspekt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt. Das Motto hier: „Soziale Signale erhöhen meine Sichtbarkeit, und Google liebt Sichtbarkeit.“

Was Content Marketing bewirkt

Früher sagte man „Content is king!“. Heute heißt es vielmehr „Good content is king!“ Somit kann man sagen, Content Marketing stellt eine gesunde Mischung aus guten Inhalten dar, gepaart mit der Nutzung der oben genannten Instrumente. Wir möchten Ihnen zeigen, was Content Marketing alles bewirkt:

  • Reichweitenstarke Inhalte schaffen.
  • Guter Content lockt neue Besucher (potenzielle Kunden) auf Ihre Webseite.
  • Sichtbarkeit Ihrer Webseite in den Suchmaschinen signifikant erhöhen.
  • Natürliche Verlinkungen sorgen für Nachhaltigkeit und sind somit Teil Ihrer Content-Marketing-Kampagne.
  • Ihre Marke wird durch die intelligente Nutzung der Instrumente positiver wahrgenommen.

Unser Fazit: Werden Sie zum Geschichtenerzähler

Stellen Sie sich bei Ihren Inhalten schlicht und einfach die Frage: Warum sollte Google meinen Inhalt durchsuchen (und für gut befinden)?

Content Marketing ist deutlich mehr, als eine vorübergehende Erscheinung. Ansprechende und intelligent erstellte Inhalte können über lange Zeit auf Ihrer Webseite verbleiben, denn sie werden kaum an Aktualität verlieren. Eine Verbindung zu den bekanntesten sozialen Netzwerken sorgt dafür, dass Ihre Inhalte mit anderen Nutzern geteilt werden können. Gutes Content Marketing sorgt für Nachhaltigkeit und bringt Sie letztendlich auch mit Ihren Produkten und Dienstleistungen gewinnbringend nach vorne.

Schlau gemacht: Neue TLDs und die (SEO-)Möglichkeiten für unsere Kunden

24.10.2014

Das World Wide Web besteht aus Webseiten, die über Domainadressen erreichbar sind. Die Domainvergabestelle ICANN hat nun die schrittweise Freigabe von 500 neuen Top-Level-Domains (sog. new generic TLDs oder neue TLDs) bekannt gegeben. Der Erfolg fiel bis in den Spätsommer verhalten aus, da nur rund 1,7 Millionen Second-Level-Domains unter den neuen TLDs registriert worden sind (Beispiel: www.profilschmiede.koeln).

Von den 500 neuen TLDs sind mit Stand August 2014 bisher 150 Second-Level-Domains für jedermann registrierbar. Die hohen Erwartungen konnten die Domainendungen bislang noch nicht erfüllen: die neue TLD .berlin gab es aber bspw. Mitte Juni für einen Tag umsonst, was ihr immerhin einen respektablen Marktanteil von 8,2 Prozent weltweit einbrachte.

Die neuen TLDs und die Suchmaschinen

Die neuen TLDs sollen zielgerichteten Traffic erzeugen. Zum Beispiel kann der Konditor Mayer bei einer Suchmaschine schneller gefunden werden, wenn seine Webadresse etwa auf www.konditormayer.koeln lautet. Der Konditor kann durch (neuen) Traffic einen höheren Umsatz erreichen und leichter neue Kunden gewinnen. So lautet zumindest der Plan, wenn es sich dabei nicht um pure Weiterleitungen oder duplicate content handelt. Bei Google würde sich nach Konzernangaben durch die neuen TLDs bisher nichts ändern, sondern nach wie vor 100 Kriterien für die Bewertung und das Listing einer Webseite gelten.

Nach Einschätzung von Suchmaschinen-Experten werden die Domainendungen jedoch langfristig für Google, Bing & Co. einen gewissen Schwerpunkt bei der Suchrelevanz bilden. Die jährlichen Kosten für eine neue TLD sind durch die Bank höher als bei einer .de-Domain. Hinzu kommt, dass bestimmte neue TLDs strengen Rahmenbedingungen unterworfen sind; so können .reise-Webadressen ausschließlich von Reiseunternehmen registriert werden.

TLD mit Vorbestellung

Der Kunde muss eine neue TLD vorbestellen, um die gewünschte Domain zu erhalten, weil nach dem »First-come, first-served«-Prinzip gearbeitet wird und der Kunde mit seinem Provider eine Art Vorvertrag abschließt. Die jährliche Gebühr wird erst nach erfolgreicher Registrierung berechnet. Die Inhaber eingetragener Marken können sich ihre Domains im Rahmen einer »Sunrise-Period« vorab sichern.

Unser Fazit

In der Zusammenfassung hinterlassen die 500 neuen TLDs ein gespaltenes Bild. Auf der einen Seite dürften sie in Zukunft bei den Suchmaschinen etwas an Relevanz gewinnen, da sie auf Branchen, Länder und Regionen abgestimmt sind. Andererseits sind die neuen Domainendungen gegenüber den klassischen TLDs etwas teurer angesiedelt, um die hohen Gebühren für die Registrierung (bis zu 200.000 US-Dollar) wieder einzuspielen.

Ein Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer dürfte mit einer neuen TLD-Webseite zukünftig in den Suchmaschinen-Ergebnissen leichter oben stehen und daraus resultierend einfacher Kunden gewinnen, weil sein Name bzw. seine Dienstleistung nun nicht mehr nur mit einer de-Domain in Verbindung gebracht werden kann. Dies erachten wir insbesondere bei lokal agierenden Kunden (.koeln) oder Dienstleistern (.design) als interessante Entwicklung, deren Erfolg sich aber noch einstellen muss.

 

Sie haben Fragen zu den neuen TLDs, Sie möchten gleich welche registrieren? Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Eine entsprechende Liste der neuen TLDs finden Sie hier.

Ein Erlebnisbericht. Ein Besuch auf der dmexco2014.

02.10.2014

Wie eigentlich jedes Jahr besuche ich die dmexco im September, die nach eigenen Aussagen „größte und hochkarätigste Leistungsshow der globalen Digitalwirtschaft“. Wow, alleine für diesen langen Titel haben die Organisatoren ein Extralob verdient.

Nun denn, der Weg ist von der profilschmiede nicht weit. Zwischen den Stadtteilen Köln-Dellbrück (profilschmiede) und Köln-Deutz (dmexco) liegen wenige Kilometer, die man selbst im Messestress einfach mit der guten alten Straßenbahn zurücklegen kann. Das ist schon mal ein kleiner Vorteil gegenüber den Besuchern, die aus der ganzen Welt anreisen für …

Ja, wofür eigentlich?

  • Drei Messehallen voller Messestände,
  • 807 Aussteller,
  • knapp 500 internationale Top-Speaker,
  • Kugelschreiber bis zum Abwinken sowie
  • Hostessen soweit das Auge reicht.

Direkt in der ersten Halle kommen mir imposante Namen in großen Lettern entgegen. Hier ist alles vertreten was in der Branche Rang und Namen hat: Google, YouTube, PayPal, Axel Springer, Burda (bitte führen Sie die List fort …). Sehen und gesehen werden allerorten. Und die Fachbegriffe an den fein herausgeputzten Messeständen flatterten einem nur so entgegen:

  • „Cross Border Channel Marketing“
  • „Expansive Social Buzz Analyse“
  • „Multichannel-Shopping Diversifikation“
  • “Branded Content Production”
  • „Intelligente Software-Services für einen individualisierten Kundendialog auf allen Kanälen“
  • „Facility Management“

Ok, ok. Das letzte Wort, die gute alte deutsche Liegenschaftsverwaltung, habe ich nur dazu genommen um etwas Aufmerksamkeit zu erlangen. Worauf es mir ankommt, ist die Beobachtung, dass sich dort in erdrückender Art die Porsches und Mercedes der Digitalbranche den Mercedes und Porsches auf Kundenseite vorstellen. Die KMU, die Nischenmarktführer, die bodenständigen Unternehmen aus Deutschland und der Welt werden dort aus meiner Sicht nicht angesprochen oder aber so mit Fachtermini bombardiert, dass sie die Arbeit lieber gleich bleiben lassen.

Das Internet ist anspruchsvoll, Marketing kann es sein, aber die Kundenansprache darf es niemals sein. Außer man möchte unter seinesgleichen bleiben. Zugegeben, ich war noch nie auf der IAA in Frankfurt, aber dort haben doch auch die kleinen Anbieter eine Daseinsberechtigung und dürfen ihre Fahrzeuge, die vielleicht nicht gerade 400 PS und vollautomatisch funktionieren, ausstellen.

Die dmexco ist interessant, ohne Frage. Aber es fehlt mir dort der praktische Bezug, auch mal den „normalen“ Kunden einzufangen in einem angemessenen Auftreten und einer Sprache, die man als Neuling auch versteht.

Die Nicht-dmexco: Das sind allem Anschein nach wir, die profilschmiede.

 

Euer Thomas

HEAD OF FINANCE AND SENIOR CONSULTANT FOR MEDIA RELATIONSHIP MANAGEMENT

 

PS: Ein erfreuliches Beispiel waren aus meiner Sicht die Präsenzen der Stadt Köln und des Landes NRW in Halle 3. Regionale Start-Ups stellten sich an einfach eingerichteten Ständen genau dem Publikum vor, dass auf einer Messe die Information und das persönliche Gespräch auf einem anderen Level suchten.

PPS: Ich gehe nächstes Jahr wahrscheinlich wieder hin ...

Neuer Auszubildender

03.09.2014

Wir begrüßen unseren neuen Auszubildenden Patrick Müller in unserem Team.

Patricks Bewerbung kam spät, sie hat uns aber inhaltlich überzeugt. Spannende Kunden und interessante Projekte warten nun auf den angehenden Mediengestalter in Digital- und Printmedien. Auf eine gute Zusammenarbeit und herzlich willkommen.

Jeder Anfang hat auch ein Ende oder so ähnlich. Zugleich verabschieden wir uns von Tabea Boden, die nun ihre zweijährige Ausbildung soweit abgeschlossen hat. Es warten harte Prüfungen und im Sommer 2015 ein anstrengendes Studium. Viel Erfolg.

Die Herkunft von Spam-Mails

28.07.2014

Jeden Morgen, Mittag und Abend das gleiche Phänomen - ständig verstopfen neue sinnlose Mails unser Postfach. Überschriften wie " I've got a few suggestions about your website", "Das müssen Sie gesehen haben" oder "Angebot Bank Nigeria" erzielen Tag für Tag zumindest eine Sekunde Aufmerksamkeit, wenn sie den Filter irrtümlich passiert haben.

Doch woher kommt eigentlich der ganze Spam? Nun, soviel vorab: Deutschland ist Fußball-Weltmeister - die Vereinigten Staaten sind mit klarem Abstand Spam-Weltmeister.

Weitere Platzierungen im Artikel von elektroniknet.de

Jede sechste Firma ohne Internetauftritt

01.07.2014

Der Branchenverband BITKOM veröffentlichte eine Studie wonach es in Deutschland noch einen Nachholbedarf an Web-Auftritten gibt. Danach ist fast jedes sechste deutsche Unternehmen mit mind. zehn Angestellten ohne eigene Präsenz. Noch höher ist dieser Anteil bei kleineren Unternehmen, wo knapp jedes zweite (45%) keine Webpräsenz hat.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit dem Anteil an Unternehmen mit Auftritt bei 84% und auf Platz 5. Spitzenreiter ist Finnland mit 94%.

Schlau gemacht: Der Heartbleed-Bug im April, was genau war das?

30.04.2014

An dem Wort „Heartbleed“ kam man in den vergangenen Wochen in den Medien kaum vorbei. Jedes Nachrichtenportal hatte etwas darüber zu berichten, selbst die altehrwürdige ZEIT schrieb „Auf der Gruselskala bis 10 ist es die 11“.

Leider nicht zu Unrecht, denn es gibt zwei Merkmale, die Heartbleed (eine Sicherheitslücke in der Verschlüsselungs-Software OpenSSL) von konventionellen Sicherheitslücken, bzw. Serverangriffen, unterscheiden:

  • Zum einen wäre da die Nachweisbarkeit. Es lässt sich faktisch nicht überprüfen, ob eine mit SSL gesicherte Domain attackiert wurde oder nicht.
  • Zum anderen lässt sich auch nicht sagen, welche Informationen im Falle eines erfolgten Angriffs entwendet wurden. Es könnte sich um Passwörter handeln, oder aber auch um den privaten SSL-Schlüssel, der zu einem SSL-Zertifikat gehört. Mit diesem hätte ein Angreifer bspw. die Möglichkeit, eine gefälschte Seite ins Internet zu stellen und sich praktisch als der echte Betreiber auszugeben.

Aufgrund der nicht vorhandenen Nachweisbarkeit müssen alle betroffenen Systeme als kompromittiert betrachtet werden. die profilschmiede empfiehlt daher dringend, dass Sie Ihre Passwörter ändern. Das gilt insbesondere für große Anbieter wie GMX, GMail, Facebook oder T-Online. Damit ist sichergestellt, dass, sollte ihr bisheriges Passwort entwendet worden sein, kein weiterer Schaden entsteht. Auch das Beobachten der entsprechenden Accounts auf verdächtige Aktivitäten hin ist sehr empfehlenswert.

Die übrigen Maßnahmen obliegen den Betreibern der Server. Verantwortungsbewusste Anbieter haben a) gleich die betroffene OpenSSL-Software aktualisiert, um die Sicherheitslücke zu schließen und b) sämtliche zuvor ausgestellten SSL-Zertifikate erneuert, um die Integrität zu gewährleisten.

Dass die betroffene OpenSSL-Software bei der profilschmiede seit längerem nicht mehr eingesetzt wurde, bestärkt uns in unserem Denken beim Thema ‚Sicherheit‘ immer am Puls der Zeit zu sein. Unsere Kunden können Sie sich also nach wie vor rundum sicher fühlen.

Schlau gemacht: SEPA kommt!

21.10.2013

Ihr habt es sehr wahrscheinlich schon aus den Medien entnommen. Am 1. Februar 2014 ändert sich sehr viel im deutschen Zahlungsverkehr. Alle (Händler-)Welt spricht nur noch von SEPA: Lastschriftvereinbarungen müssen erneuert bzw. umgestellt werden. Aus der altbekannten Kontonummer und der Bankleitzahl (BLZ) werden die riesig erscheinenden IBAN und BIC.

Zuviel Information? Nun, wir haben uns als profilschmiede bereits mit dem Thema auseinander setzen „dürfen“. Unsere Erkenntnisse geben wir gerne weiter und klären auf.

 

Begrifflichkeiten

SEPA = Single Euro Payments Area | das ist der Versuch, den Euro-Zahlungsverkehrsraum zu vereinheitlichen; hieran nehmen alle 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz teil.

IBAN = International Bank Account Number | das ist die eigene Kontonummer in einem internationalen Standard ausgedrückt. Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt sowie einem national festgelegten Bestandteil (in Deutschland ist das die eigene Bankleitzahl und Kontonummer). In Deutschland besteht die IBAN aus 22 Stellen, dies kann aber von Land zu Land variieren. Ein Beispiel (bisher: Kontonr. 56 78 56 78 89 und BLZ 123 412 34) lautet: DE58 1234 1234 5678 5678 89.

BIC = Business Identifier Code |das ist die eigene Bankleitzahl, ausgedrückt in einer internationalen Schreibweise; hiermit können alle Banken weltweit eindeutig zugeordnet werden.

IBAN und BIC gibt es bereits seit einigen Jahren. Man findet diese Informationen auf seinem Kontoauszug oder Online-Banking Programm.

 

Was passiert?

SEPA kommt ab dem 1. Februar 2014 und löst dann die nationalen und europäischen Überweisungs- und Lastschriftverfahren ab. Das heißt, es betrifft jeden, der innerhalb von Deutschland oder den o. g. Staaten Zahlungsverkehr in Euro betreibt! Durch die Umstellung erhofft man sich eine Vereinfachung und Einheitlichkeit im Zahlungsverkehr. Dabei wird künftig stärker zwischen Privatkunden und Unternehmen unterschieden.

 

Für Privatkunden

  • ändert sich nicht viel. Künftig setzt man für den Zahlungsverkehr die IBAN und BIC ein.
  • gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2016 für inländische Überweisungen. Danach wird es dann wirklich ernst ;-)

 

Für Unternehmen

  • entfällt die Einzugsermächtigung, sie wird durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Hier unterscheidet man künftig strikt zwischen der SEPA-Basislastschrift (Firma – Privatperson | 8 Wochen Widerspruchsfrist) und der SEPA-Firmenlastschrift (Firma – Firma | kein Widerspruch | Zahlungspflichtiger muss sein Kreditinstitut über die Erteilung eines Lastschriftmandats vor der ersten Einlösung einer Lastschrift in Kenntnis setzen). Von jedem Zahlungspflichtigen muss ein neues SEPA-Mandat eingeholt werden.
  • ist die Beantragung einer sog. Gläubiger-ID zwingend notwendig. Sie dient der eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Man erhält sie als deutsche Firma unter http://glaeubiger-id.bundesbank.de.
  • ist es künftig zwingend erforderlich, die Lastschriften der Gegenseite anzukündigen. Mit Hilfe der sog. Pre-Notification werden dem Schuldner das Konto und die Höhe der Belastung aufgezeigt. So ergeben sich neue Schritte in der Abwicklung für den Gläubiger (= mehr Arbeit) und eine bessere Planungsmöglichkeit für alle Parteien.
  • ist der Einzug von Lastschriften künftig nur noch elektronisch möglich.
  • empfiehlt sich eine Überprüfung der eingesetzten Online-Banking Software. Nicht alle am Markt erhältlichen Softwarelösungen sind dafür ausgelegt.

Fazit

Ob es in der Tat eine Vereinfachung für alle Beteiligten sein wird, bleibt abzuwarten.

Insbesondere bei Unternehmen, die nur den inländischen Zahlungsverkehr betreiben, greift das Argument „Sie können Forderungen in allen 32 teilnehmenden Staaten so bequem und sicher in Euro bezahlen, wie Sie es von der deutschen Lastschrift her kennen“ ins Leere. Skeptiker sprechen gar von einem größeren administrativen Aufwand als bei der DM – Euro Umstellung 2000/2001.

Es führt aber kein Weg an SEPA vorbei, für Unternehmen noch weniger als für Privatkunden.

Schlau gemacht: Der Keyword-Planer, das neue SEO-Werkzeug?

27.08.2013

"Der Keyword-Planer hat das Keyword-Tool ersetzt". Mit dieser einfachen wie unmissverständlichen Botschaft hat Google in diesen Tagen für einen Paukenschlag in der deutschen SEO-Szene gesorgt. Zwar wurde diese Maßnahme schon vor einigen Monaten angekündigt, aber wie das mit bevorstehenden Veränderungen so ist: man glaubt es erst, wenn es passiert. Und dann vermisst man auf einmal das, was man nicht mehr hat ;-) Das Keyword-Tool hat sich in den vergangenen Jahren zu einem unerlässlichen Helferlein für uns, aber auch viele Kunden, entwickelt. Kann der Keyword-Planer die Lücke schließen?

Die Veränderungen werden von Google selbst unter https://support.google.com/adwords/answer/3141229 ausführlich erläutert. Wir fassen die aus unserer Sich relevantesten Änderungen kurz für euch zusammen:

  • Das Keyword-Tool war kostenlos nutzbar. Der Keyword-Planer ist es zwar auch; nun aber muss man sich erst in sein Google-Konto einloggen, um die Auswertungen fahren zu können.
  • Als großer Vorteil wird verkauft, dass man personalisierte Suchergebnisse und Schätzungen erhält. Aber genau das wäre eine Folge, die niemand (aus der SEO-Szene) gerne sieht. Schließlich möchte man sich ein umfassendes Bild des Suchverhaltens einer bestimmten Zielgruppe machen.
  • Standen im Keyword-Tool bei der Ermittlung des Suchvolumens die für AdWords gängigen Übereinstimmungstypen „Weitgehend passend“, „Exakt passend“ und „Passende Wortgruppe“ zur Verfügung, so beschränkt sich der Keyword-Planer derzeit ausschließlich auf die Option „Genau passend'“. Das kann für die eine oder andere Suchanfrage von Vorteil, aber auch von Nachteil, sein.
  • Der Keyword-Planer ermittelt seine Werte über alle Gerätegrenzen hinweg. So werden Desktop-Computer, Laptops, Tablets und Mobiltelefone mit in die Ergebnisse einbezogen. Das Keyword-Tool berechnete die Werte ausschließlich für Desktop-Computer und Laptops.
  • Weitere Änderungen betreffen die Aufbereitung der Daten und die Aktivierung möglicher Filter. So wurden einzelne Spalten umbenannt, entfernt oder anderweitig eingebunden.

Keine Frage. Der neue Keyword-Planer ist umfassender und wirkt aufgeräumter. Aber ist er auch zielführender? Wir werden sehen, was die Zukunft bringt.

Web-Controlling, auch ein Thema für Sie?

24.07.2013

Werbebudget bereitstellen, Maßnahmen koordinieren und freigeben - der typische Weg für die Umsetzung einer Marketingidee auf der eigenen Webseite. Aber wie verhält es sich mit dem Erfolg der Kampagne? Was hat die Maßnahme in Bezug auf einen Zuwachs von Besuchern gebracht?

Diesen (notwendigen) Schritt der Analyse sehen Firmen bedauerlicherweise oftmals nicht. Das Stichwort "Web-Controlling" gewinnt immer mehr an Bedeutung; wir unterstützen Sie, mit Analysen und Empfehlungen in einem im Vorfeld definierten Intervall. Die Tätigkeit umfasst bspw. die Platzierung und Entwicklung Ihrer Top-Keywords oder die Besucheranalyse auf Ihrer Webseite.

Sprechen Sie uns darauf an, wir unterstützen Sie gerne.

Schlau gemacht: Google+ und die persönliche Adresse

11.07.2013

Google+ ist nun knapp zwei Jahre alt und wie bei so manchem vielversprechenden Portal beginnt die Jagd nach beliebten Namen in der URL, der sog. Vanity URL (mit gutem Beispiel voran die ÖR mit https://plus.google.com/+ZDF).

Beginnt die Jagd eventuell zu früh, sind die (finanziellen) Engagements vielleicht fehl am Platz wie einst bei dem mit Vorschusslorbeeren gestarteten Second Life? Nun, das konnte uns unsere Glaskugel noch nicht verraten. Auch wenn zwischen Google+ und dem großen Rivalen noch Welten liegen, die Jagd ist eröffnet.

Aber zurück zur Vanity URL. Hier erhielten wir vor wenigen Wochen die Anfrage eines Kunden (ein lokal ansässiges Unternehmen), sich doch schnell die Adresse mit dem Money-Keyword „Straßenreinigung“ zu sichern. Gesagt, (fast) getan. Wenn Google da nicht ein paar Hürden eingebaut hätte, die man auch nur schön vage formuliert hat…

 

Zum normalen Prozedere:

Hinweis: die Vanity-URL lässt sich später nicht mehr ändern.

 

Und die Einschränkungen?

  • Die URL darf keine generischen Begriffe enthalten, bspw. „Straßenreinigung“.
  • Die Google-Seite muss über ausreichend Follower verfügen. Wie viele genau, darüber schweigt sich Google leider aus.
  • Wenn sich ein anderer Nutzer bereits eine bestimmte benutzerdefinierte URL gesichert hat, so ist diese nicht mehr verfügbar.
  • Der gewünschte Begriff gehört zu einer anderen juristischen Person und ist für diese reserviert, z. B. "Google" oder "YouTube".
  • Mehr unter https://support.google.com/plus/answer/2676340?hl=de&topic=2400106.

Unser Fazit: ein gutgemeinter Versuch von Google, griffigere URL’s zu erfinden. Wie so oft bei Google aber mit Hürden oder mangelnder Response verbunden, die einen ratlos zurücklassen. Mit dem Kunden sind wir zwischenzeitlich überein gekommen, dass eine Vanity-URL nur mit seinem Firmennamen funktionieren wird.

Und hier lauten unsere Hausaufgaben:

  • In zeitlichen Abständen weiter für den Kunden die Beantragung versuchen
  • Sein Google+ Profil ansprechend zu gestalten, um die Zahl der Follower nach oben zu treiben

Ein (Vor-)Sommerloch bei den Userzahlen?

18.04.2013

Dann empfehlen wir den kurzfristigen Einsatz von Google AdWords! Bewerben Sie Ihren Online-Shop, Ihr Geschäft oder Ihre Dienstleistung effektiv. Lokal oder bundesweit.

Wir beraten Sie gerne und für Anmeldungen bis zum 31.05.2013 gibt es einen Werbezuschuss von 75,- € als Geschenk von Google obendrein.

Wie Google funktioniert

29.03.2013

Google selbst hat einmal in einer kurzen Story veranschaulicht, wie die eigene Suche funktioniert und aus komplizierten Algorithmen einfache Antworten werden. Lesenswert.

Zum Link

Willkommen im Team

05.10.2012

Wir heißen unsere neue Auszubildende TABEA BODEN herzlich willkommen. Tabea wird bei uns in zwei Jahren die notwendige Praxiserfahrung für den Ausbildungsgang "Mediengestalterin Digital & Print" sammeln.

Wir wünschen viel Erfolg, tolle eigene Ideen und das nötige Durchhaltevermögen ;-)

Niemals geht man so ganz

06.07.2012

Niemals geht man so ganz

Heute hatte unsere Auszubildende JULIA HEINEN ihren letzten Arbeitstag bei uns. So schnell vergehen drei Jahre Ausbildung zur Mediengestalterin mit dem Schwerpunkt Digital und Print. Sie hat sich hervorragend in unser Team eingefügt, über die gesamte Zeit einen guten Einblick in die tägliche Arbeit bekommen und von Beginn an tatkräftig dazu beigetragen, unsere Kunden zufriedenzustellen. Dafür bedanken wir uns sehr.

Julia hat sich nun entschieden, ihr Abitur nachzuholen und im Anschluss zu studieren. Dafür wünschen wir ihr natürlich alles Gute. Wir werden sie in sehr guter Erinnerung behalten und freuen uns über den einen oder anderen Besuch in der Zukunft.

Shopbesitzer aufgepasst!

30.05.2012

Am 1. August tritt die sog. Button-Lösung in Kraft. Hier hat sich der Gesetzgeber zum Schutz der Online-Käufer vor wenigen Tagen etwas ganz Besonderes ausgedacht und den § 312g BGB erweitert. Kurz: Es wird Shopbetreibern darin sowohl die Beschriftung des Bestell-Buttons vorgegeben als auch neue Informationspflichten auferlegt.

Sie haben Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

PS: profilschmiede-Kunden werden unaufgefordert in den kommenden Tagen von uns hierüber informiert.

Das Internet wächst und wächst

19.03.2012

Das www ist im abgelaufenen vierten Quartal 2011 auf 225 Millionen, in Worten zweihundertfünfundzwanzig Millionen, Domainnamen angewachsen. Gegenüber dem Vorquartal kamen knapp 6 Mio. neue Domains hinzu. Viel Arbeit für uns Agenturen ;-)

Quelle: InternetWorld

Facebook aktualisiert weiter

27.02.2012

Die Timeline - längst hat sie Einzug gehalten auf den Webseiten der weltweit über 800 Mio. Facebook-User. Nun geht der amerikanische Social Network Gigant einen Schritt weiter und aktualisiert die Unternehmensseiten um dieses Feature.

Die neuen Seiten folgen im Design den jüngst für alle Nutzer eingeführten Chroniken. Der Kopf der neuen Seiten bietet Platz für ein mit 851 x 315 Pixeln recht großes Bild. Allerdings untersagt Facebook bei den Bildern Preis- und Kaufinformationen oder eine Call-to-Action. Ebenfalls verboten sind Kontaktinformationen und Pfeile auf Buttons wie "Share" oder "Like".

Googles Panda Update nun auch in Deutschland

13.08.2011

Nachdem das Panda Update zu Beginn des Jahres schon für alle englischsprachigen Suchanfragen eingeführt wurde, sind jetzt fast alle anderen Sprachen dazu gekommen. So auch in Deutschland mit google.de.

Panda-Update? Habe ich was verpasst? Gemeint ist damit der neue Algorithmus von Google, mit dem hochqualitative Websites weiter oben in den Suchergebnissen auftauchen sollen. Mehr Klasse statt Masse ist nun gefragt, nachdem immer mehr Mitbewerber versucht haben, Google das Leben schwer zu machen. Galt in der Vergangenheit noch das Credo: "Content is King!", so hat sich der Suchmaschinenriese nun "GOOD Content is King!" auf die Fahnen geschrieben.

Wir beobachten, was es unseren Kunden bringen wird.

Neues Widerrufsrecht ab dem 04.08.2011 gültig

01.08.2011

Wie so oft werden Änderungen im Widerrufsrecht kurzfristig angekündigt. Die seit dem 11. Juni 2010 geltenden Vorschriften werden zum 04. August 2011 leicht verändert in Bezug auf den Nutzungswertersatz.

Wertersatz für die Nutzung der Sache muss der Verbraucher nur noch leisten, wenn er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Außerdem muss er auf diese Rechtsfolge hingewiesen werden.

Das neue Gesetz hat eine Übergangsvorschrift von drei Monaten (also bis zum 04.11.2011). Shopbetreiber können somit für die Verwendung veralteter Muster für diesen Zeitraum nicht abgemahnt werden.

Fremde Markennamen als Keywords in AdWords-Werbung ab sofort erlaubt

27.07.2011

Ein neues Urteil des BGH (Urt. v. 13.01.2011 - Az.: I ZR 125/07) dürfte in Kürze zu einer massiven Veränderung im AdWords-Werbemarkt führen.

Wie RA Dr. Bahr in seinem wöchentlich erscheinenden Rechts-Newsletter (sehr empfehlenswert) schreibt, sollen dabei zwei Dinge zwingend beachtet werden:

  • Der fremde Markenname darf nur als Keyword im Rahmen von Google AdWords verwendet werden; er darf dagegen weder im Quelltext noch im sofort sichtbaren Bereich der Webseite erscheinen.
  • Die bei der Werbung angegeben URL sollte so gewählt werden, dass jede Verwechslung mit dem Markeninhaber ausgeschlossen ist. Dafür reicht im Normalfall die Angabe der eigenen Domainadresse aus.

Quelle: Rechts-Newsletter Dr. Bahr 30. KW / 2011, abonnierbar unter http://www.dr-bahr.com/newsletter.html

Die elektronische Rechnung bald ohne (größere) Hürden

18.06.2011

Ein Artikel des Deutschen Verbandes für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e.V. (DVPT) im E-Mail Marketing Forum frohlockt mit der Aussage , dass ab dem 1. Juli 2011 der Versand von Rechnungen auf dem elektronischen Wege vereinfacht wird.

Diese Nachricht ist zugleich ein Dämpfer für die Deutsche Post AG mit ihremE-Postbrief sowie die künftigen Provider der De-Mail.

Zum vollständigen Artikel

Harriet Bruce-Annan gewinnt die GOLDENE BILD der FRAU 2011

03.04.2011

Fünf Frauen und ihre engagierten Projekte wurden auch in diesem Jahr wieder in Berlin mit der Goldenen BILD der FRAU ausgezeichnet. Wir gratulieren unserer Kundin Harriet Bruce-Annan zum (goldenen) Sieg. Damit wurde sie stellvertretend für ihr Projekt African Angel geehrt. Und das gleich doppelt, denn auch der diesjährige Leserpreis trug ihren Namen.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und beglückwünschen Harriet für soviel Engagement, den Kindern in ihrer Heimat Ghana ein besseres Zuhause und eine bessere Ausbildung zuteil werden zu lassen.

Zur Webseite von African Angel

Karneval in / mit der profilschmiede

08.03.2011

Wir freuen uns, zum ersten Mal dem jecken Treiben in unserem Stadtteil Köln-Dellbrück hautnah beiwohnen zu können. Heute nachmittag kommt der Karnevalsdienstagszug durch unsere belebte Straße.

Wir grüßen alle Jecken bei diesem herrlichen Wetter und wünschen viel Spaß!

Verstärktes E-Mail-Marketing in 2011

10.02.2011

Nun ist sie in trockenen Tüchern, die Kooperation mit dem Starnberger Unternehmen SC-Networks. die profilschmiede setzt 2011 aufgrund der Nachfrage verstärkt in den Markt mit E-Mail Marketing Lösungen.

Zum Einsatz kommt die Agenturlösung EVALANCHE, eine der modernsten, webbasierten Anwendungen auf dem europäischen Markt. EVALANCHE basiert auf neuesten Web-Technologien und wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereit gestellt. Zu den Highlights zählen

  • eine intuitive Benutzeroberfläche via Drag and Drop,
  • die Pflege aufwendiger HTML-Newsletter mit Hilfe von Vorlagen (Templates) ohne Programmierkenntnisse sowie
  • individuell konfigurierbare Statistiken mit grafischer Auswertung.

Wir freuen uns, wenn wir auch Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten können.

Starke Frauen für ein starkes Land

19.01.2011

Unter diesem Motto steht eine Kampagne der Zeitschrift BILD DER FRAU. Wie wir nun erfahren haben, ist unter den fünf Nominierten eine langjährige Kundin der profilschmiede vertreten: Harriet Bruce-Annan. Sie ist Vorsitzende des Vereins „African Angel e.V.“, der heute den ärmsten der armen Kinder von Accra (Ghana) einen Schulbesuch ermöglicht, die Unterkunft im Internat und in vielen Fällen auch ein Studium mitorganisiert.

Diese Arbeit, Harriet und ihre Nominierung unterstützen wir sehr gerne seit knapp zwei Jahren mit der laufenden Betreuung der Webseite unter www.african-angel.de. Vielleicht auch unsere Leserinnen und Leser; stimmen Sie für Harriet und ihre Arbeit.

Zur Abstimmung

Ist Social Media die Zukunft?

03.01.2011

Nur allzu gerne würden wir Ihnen die Frage heute beantworten. Tatsache ist, dass mit dem Start von Web 2.0 vor einigen Jahren der sog. user-generated-content massiv an Bedeutung gewonnen hat, in der Form von Blogs, Wikis und Forenbeiträgen. Wie schnell sich dies explosionsartig entwickelt hat, zeigt Gary Hayes auf seiner Webseite. Beeindruckende Werte, wie wir finden.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder dürfen wir Ihnen beim Einstieg in Social Media behilflich sein? Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Garys Social Media Count

Danke für eine schöne 10-Jahre-profilschmiede Feier

29.11.2010

Am vergangenen Freitag fand in unseren Räumlichkeiten unsere Jubiläumsfeier statt. Es wurde fleißig gefachsimpelt und mit den Kunden auf eine erfolgreiche Zeit zurückgeblickt. Der eigens angelegte Einlochbürogolfparcours brachte zwei Sieger hervor: Martin Schmid (Noe Media) und Hakan Gündüz (FlowFact).

Am Ende des Abends zählten wir ein verzehrtes Buffet, genügend Geschenke in Form von Alkohol und über 70 Gäste. Wir bedanken uns herzlich und freuen uns schon jetzt auf eine Neuauflage in spätestens 10 Jahren.

Fehlende Handelsregister-Angaben stellen lediglich Bagatell-Verstoß dar

16.11.2010

Das Landgericht Berlin entschied nun in einem aktuellen Urteil, dass das Fehlen von Handelsregisternummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer lediglich eine Bagatelle darstelle und daher nicht abgemahnt werden kann.

die profilschmiede weist aber darauf hin, dass dieses Urteil nicht "missbraucht" werden soll. Fehlende Angaben führen zunächst einmal zu einem Misstrauen des Besuchers.

Das ausführliche Urteil bei www.shopbetreiber-blog.de

Neue de-Domains, besonders im deutschsprachigen Raum interessant

08.11.2010

Ab dem 16. November 2010 wird die deutsche Registry DENIC eG .DE-Domains mit dem deutschen Sonderzeichen "ß" (scharfes s, eszett) im Domainnamen zulassen.

Greifen Sie zu und sichern Sie sich die Pendants zu den Domains mit doppel-s. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

STUDIE: Viele Mittelständler ohne eigene Internetpräsenz

28.10.2010

Noch immer haben viele Mittelständler keine eigene Webseite. Sie riskieren damit, bei einer Suche im Internet nicht aufzutauchen und dadurch Kunden an die Konkurrenz zu verlieren.

Einer jüngsten Befragung der Telegate AG unter 500 kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zufolge, zeichnete sich ein Bild fernab von iPhone-Euphorie und Social-Media-Gedöns ab:

  • Die meisten KMU geben bspw. jährlich nur zwischen 1.000 und 5.000 Euro für Marketing und Werbung aus.
  • 39 Prozent haben nicht einmal einen eigenen Auftritt - im europäischen Vergleich ist dies nur Mittelmaß.

"Vor allem kleine Unternehmen und Handwerker verschenken die Chance, sich über einen professionellen Auftritt neue Kundengruppen zu erschließen", so August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.).

die profilschmiede möchte hier ansetzen und den Firmen den Einstieg in die digitale Welt erleichtern. Denn, wer heute keine eigene Webseite hat, verschläft einen sehr interessanten Absatzmarkt.

Quelle: w&v, Ausgabe 42/2010

Happy Birthday, Google AdWords

22.10.2010

Heute vor zehn Jahren erblickte die Online-Werbeplattform Google AdWords das Licht der digitalen Welt. Zu Beginn wurde noch auf TKP-Basis abgerechnet, erst 2002 wurde die erfolgreiche und transparente Abrechnung per Klick eingeführt.

Wir gratulieren Google zu dieser Idee, empfehlen wir unseren Kunden doch immer diese Werbeform, um kurzfristig Besucher auf die eigene Webseite zu ziehen. Sie möchten auch mit AdWords werben oder sich erst einmal über die vielfältigen Möglichkeiten informieren? Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihren Anruf: 0221 16941290.

Hilfe für Pakistan

20.09.2010

Hilfe wird gebraucht - pakistan aidUnser langjähriger Kunde AZUR SOLAR engagiert sich mit zahlreichen süddeutschen Unternehmen beispiellos für die Flutopfer von Pakistan. Ein Anruf bei uns und es stand schnell fest, dass auch wir unseren kleinen Beitrag dazu leisten wollten, die Not der Menschen zu lindern.

Wir sicherten kurzerhand die Domain www.pakistan-aid.com und programmierten eine Online-Plattform auf der man sich über den Stand des Hilfsprojekts und die Möglichkeiten des Engagements informieren kann. So war unser Beitrag eine Art Sachspende, die wir gerne dazu gesteuert haben.

Unser Aufruf an Sie

Spenden auch Sie einen kleinen Betrag, um dringend benötigte Hilfsgüter in die Katastrophengebiete zu bringen.

STUDIE: Die Bedeutung von SEO

12.05.2010

12.05.2010 - Keine Frage, vor allem Google hat das Suchmaschinen-Marketing zum aktuellen Thema gemacht. Online-Marketer kommen nicht mehr um SEO herum. SEO wird zum zunehmend dominierenden Marketing-Kanal, wie eine Umfrage von Practical eCommerce ergeben hat.

Die Befragten, die allesamt im dem Marketing-Bereich tätig sind, finden fast alle, dass SEO eine große Bedeutung für die digitale Werbebranche hat. Auf die Frage, wie sie die Wichtigkeit einschätzten, sagten nicht weniger als 95 Prozent "sehr hoch". Nur 3,1 Prozent konnten dazu keine Aussage machen und genau einer, so berichten die Analysten schmunzelnd, sprach von einer geringen Relevanz.

82,8 Prozent haben bereits die eigene Internetpräsenz an die Anforderungen einer guten Auffindbarkeit bei den Suchmaschinen angepasst. Etwa elf Prozent tendierten dazu zu behaupten, ihre Webseite sei noch nicht optimiert und 6,3 Prozent gaben sogar an, es nicht einschätzen zu können. Ahnungslosigkeit, so warnen die Experten, könne kritische Kennzahlen schnell unkontrolliert absinken lassen, eine Entscheidung für oder gegen SEO müsse in jedem Fall getroffen werden.

Quelle: www.ecin.de

Umzug in neue Räume

23.04.2010

Der Umzug in unsere neuen Räume in Köln-Dellbrück ist abgeschlossen.

Mit Gründung der profilschmiede im Jahr 2000 haben wir unsere Zelte in Bergisch Gladbach aufgeschlagen. Eine sehr schöne und zugleich erfolgreiche Zeit.

Auf das die kommenden zehn Jahre als Neu-Kölner ebenfalls erfolgreich werden.

STUDIE: Deutschland sucht!

17.02.2010

Weltweit kann der Suchmaschinenmarkt ein großes Wachstum verzeichnen. Auch in Deutschland gibt es da keine Ausnahme, vier Milliarden Suchen pro Tag, 175 Millionen pro Stunde, 29 Millionen pro Minute.

Klingt viel? Ist es auch! Suchmaschinen konnten im Jahr 2009 ein globales Wachstum von 46 Prozent verzeichnen. Zu diesem Ergebnis kam comScore in einer aktuellen Studie, in der das weltweite Suchverhalten des gesamten letzten Jahres unter die Lupe genommen wurde. Allein Google, weiterhin Platzhirsch, war für zwei Drittel der weltweit 131 Milliarden Suchanfragen im Dezember verantwortlich. Weitere Vertreter der Top10 sind Yahoo mit 9,4 Milliarden Suchanfragen auf dem zweiten Platz und Microsoft-Seiten wie Bing mit 4,1 Milliarden Suchanfragen. Auch eBay und Facebook finden sich mit einem fünften und achten Platz unter den Top-Platzierten.

Auch über die Verteilung nach Nationen gibt die Studie Auskunft: Stammen mit 17 Prozent immer noch die meisten Suchanfragen aus den USA, konnten China und Japan den zweiten und dritten Platz ergattern.
Großbritannien folgt auf dem vierten, Deutschland kommt mit 5,6 Milliarden Suchanfragen im vergangenen Dezember auf dem fünften Platz. Damit konnte hierzulande, im Vergleich zum Vorjahr, ein Wachstum von rund 38 Prozent verzeichnet werden.

Quelle: http://www.comscore.com/

STUDIE: Mehrheit der Unternehmer überschätzt Kosten für Homepageerstellung

25.01.2010

Eine aktuelle Umfrage ergab, dass knapp zwei Drittel der deutschen Unternehmer und Angestellten die Produktionskosten einer Firmenhomepage zu hoch einschätzen, so eine Umfrage des IT-Dienstleisters Itellico.

Sie lassen sich vor zu hohen Preisvorstellungen einiger Anbieter abschrecken und verzichten auf den Auftritt im Web oder den Relaunch einer veralteten Homepage. 25 Prozent der Umfrageteilnehmer nehmen an, dass für Design, Programmierung von rund 40 Seiten und das Content- Management-System einer Homepage zwischen 7.000 und 10.000 Euro anfallen, 18 Prozent rechnen mit Ausgaben zwischen 10.000 und 15.000 Euro, und mehr als jeder zehnte Unternehmer kalkuliert sogar mehr als 15.000 Euro. Nur 30 Prozent veranschlagen für ein kleineres Projekt realistische Preise zwischen 3.500 bis 7.000 Euro. Itellico rät, vor der Anfrage beim Grafiker oder Programmierer klare Erwartungen an deren Arbeit zu definieren und zu wissen, welche Elemente die Homepage enthalten soll.

die profilschmiede twittert

08.10.2009

Verfolgen Sie unsere Statusmeldungen beim Online-Dienst Twitter. Dort erfahren Sie laufend Neues zu unseren Projekten - begrenzt auf 140 Zei

Zu unserem Twitter-Account

profilschmiede
Agentur für Webdesign & Print
die profilschmiede GmbH & Co. KG
Dellbrücker Hauptstra?e 137
Deutschland-51069 Köln

Telefon: +49 (0)221 16 94 12 90
Telefax: +49 (0)221 16 94 12 92
E-Mail:
Internet: www.profilschmiede.de

Webseite für iPhone & Co.

Webseite für iPhone & Co.

Sie haben eine schicke Seite mit vielen Informationen? Das ist gut, aber kann man auch schnell und einfach von unterwegs darauf zugreifen?

Wir setzen für Sie auch mobile Lösungen um: schlank und durchdacht.

https://www.profilschmiede.de

die profilschmiede

Ihnen hat die Präsenz gefallen?

Unter Arbeitsproben finden Sie weitere Details zur Aufgabe und Umsetzung.

Kontakt

Kontakt

Wie können wir Ihnen heute weiterhelfen? Noch wissen wir es nicht, wir freuen uns dennoch über einen Anruf unter

0221 16941290

oder eine E-Mail an info@profilschmiede.de.