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Schlau gemacht: Disclaimer und ihre Wirkung

28.07.2016

Schlau gemacht: Disclaimer und ihre Wirkung

Jeder hat sie schon einmal gesehen: Haftungsausschlüsse, neudeutsch auch ‚Disclaimer‘ genannt, mit denen Betreiber von Internetseiten versuchen, sich gegen etwaige Ansprüche Dritter zu schützen. Diese Texte finden sich seit den frühen Anfängen des Internets in leicht veränderten Formen, zumeist als Abwandlungen eines einzigen Textes. Als Rechtsgrundlage für die Möglichkeit eines solchen Haftungsausschlusses wird dabei stets ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 genannt. Aber kann man sich überhaupt durch einen Disclaimer vor Ansprüchen schützen? Und wenn ja: in welchen Bereichen ist dies eventuell nicht ohne weiteres möglich?

Das Problem der Haftung für den Inhalt von Internetseiten

Bevor wir uns der Möglichkeit eines Haftungsausschlusses zuwenden, macht es Sinn, sich kurz über die Problematik klar zu werden. Es ist schließlich nicht immer offensichtlich, in welchem Zusammenhang es überhaupt zu einem Schaden kommen sollte, für den sich dann die Haftungsfrage stellt. Zwei typische Beispiele machen das Problem nachvollziehbar:

  • Eine häufig anzutreffende Situation: auf Grundlage von Informationen auf einer Internetseite werden Entscheidungen von, eventuell erheblichem, Geldwert getroffen. Es stellt sich im Nachhinein heraus, dass diese Informationen nicht korrekt und vollständig waren. Dies ist etwa der Fall, wenn in einem Onlineshop Angaben zu Eigenschaften eines Artikels gemacht werden, die sich dann als unzutreffend herausstellen. Die oft angeführte Klausel „Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.“ greift in mögliche Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien ein, die der Anbieter seinen Kunden einräumt. Tatsächlich aber ist der Anbieter gegenüber Verbrauchern nach der gesetzlichen Regelung verpflichtet, für Aktualität und Korrektheit der von ihm bereitgestellten Informationen zu sorgen.
  • Ein anderes Szenario: Eine Webseite verlinkt auf eine andere Seite auf welcher Inhalte unter Verletzung des Urheberrechts angeboten werden. Dieses Szenario ist Betreibern von Webseiten vor dem Hintergrund des Abmahnwesens vertraut. Hier kennt man den Satz „Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.“ Hier ist festzuhalten, dass dem deutschen Recht die Möglichkeit einer pauschalen Distanzierung von jeglicher Verantwortung für die eigenen Taten fremd ist. Wer also irgendetwas tut, was rechtlich von Belang ist - und sei dies das Setzen eines Links auf eine externe Seite - ist dafür grundsätzlich gemäß den allgemeinen Normen verantwortlich.

In solchen Situationen kann die Frage nach einer Haftung des Seitenbetreibers sehr schnell aufgeworfen werden.

Der Disclaimer als ein Selbstschutzversuch mit Problemen

So wenig intuitiv die Vorstellung eines allgemein wirksamen Haftungsausschlusses auf den ersten Blick ist, so sehr dürfte sie sich doch vor allem deshalb durchgesetzt haben, weil die Idee für Seitenbetreiber überaus verlockend ist. Dabei wird das Verhältnis zwischen dem Betreiber und dem Besucher einer Seite als normales Vertragsverhältnis gesehen, in dem die Vertragsparteien alle Bedingungen im Wesentlichen frei aushandeln können.

Diese Sichtweise stößt allerdings schnell an ihre Grenzen: in vielen Bereichen hat der Gesetzgeber spezielle Vorgaben gemacht, um etwa die Rechte von Verbrauchern in Onlineshops zu schützen. In diesen Fällen ist es oft nicht möglich, die Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit von Informationen auf vertraglichem Weg abweichend, und vor allem zu Ungunsten des Verbrauchers, zu regeln. Hier kann ein solcher Disclaimer unter Umständen dazu führen, dass die AGB eines Shops insgesamt in ihrer Gültigkeit anfechtbar werden. Dies gilt besonders im Hinblick auf gemachte Angaben etwa zum Zustand eines zum Verkauf stehenden Gegenstandes, die wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages sind.

Aber auch jenseits des Verbraucherschutzes kann nicht jede juristische Verantwortung einfach durch eine entsprechende Erklärung abgestreift werden. Besonders relevant ist hier das Urheberrecht; ein Bereich der vor allem durch die Gefahr von Abmahnungen oft die Aufmerksamkeit von Anwendern und Seitenbetreibern auf sich zieht. Eine funktionierende Absicherung ist also gar nicht so einfach. Auf jeden Fall besteht ein Grund, dieses Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Unser Fazit

Auch wenn Haftungsthemen vielen Websitebetreibern eher lästig sind, zeigen allein die zahlreichen Missverständnisse und problematischen Vorstellungen hierzu, dass es sich auf jeden Fall lohnt, sich damit auseinanderzusetzen. Derzeit müssen wir davon ausgehen, dass uns dieses Thema auch in Zukunft beschäftigen wird. Hier auch noch einmal „Danke“ an die umtriebigen Abmahnvereine mit teils zweifelhaftem Geschäftszweck.

Daher empfiehlt es sich, eine gute Beratung gegen unangenehme Überraschungen in Anspruch zu nehmen. Einen Disclaimer zu kopieren - ohne die eigene Situation zu beleuchten - und auf der eigenen Seite einzustellen, wird das Problem auf jeden Fall nicht lösen. Dies gilt besonders für gesetzlich stärker regulierte Bereiche des Internets wie den florierenden Onlinehandel. Der Satz „Alle anderen machen das doch auch“ kann mit dem allgemein gültigen Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ beantwortet werden. Zumal das eingangs erwähnte Hamburger Urteil von 1998 oftmals falsch interpretiert wird (siehe dazu auch einen interessanten Artikel unter https://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/73.html).

Haben Sie Fragen zu dem Thema?

Mit typischen Problemen sind Internetagenturen wie die profilschmiede in der Regel vertraut und verfügen auch über Kontakt zu Anwälten, die solche Fälle eindeutig klären können. Letztlich kann nur eine gute Rechtsberatung Abhilfe schaffen und Unsicherheiten ausschließen. Auch wird eine gute und kontinuierliche Betreuung durch einen Rechtsbeistand oder spezielle Dienste wie von Trusted Shops dafür sorgen, dass Sie nicht etwa eine wesentliche Änderung der Rechtslage verpassen und dadurch neue Risiken für Sie entstehen.

„Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für diesen Inhalt …“ ;-) Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 0221 16941290 zur Verfügung.

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